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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Baumschutzsatzung Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
Rat kippt Baumschutzsatzung
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Freitag, 13. Dezember 2013

Mehrheit folgt dem Antrag der CDU-Fraktion / Einsparpotenzial von 23.000 Euro

Von Nicole Bliesener

Bad Oeynhausen. Die Eiche am Steffensweg musste weichen. Geholfen hatte ihr die  Baumschutzsatzung nicht. Im März 2007, nach langem Hin und Her fiel der Baum. Seit Mittwoch ist nun auch die Satzung zum Schutz der Bäume in Bad Oeynhausen Geschichte. Der Stadtrat folgte mehrheitlich dem CDU-Fraktionsantrag, die  Baumschutzsatzung aufzuheben. Als Begründung führte die CDU das Einsparpotenzial von 23.350 Euro pro Jahr an. Für die Beibehaltung der 1985 aufgestellten Satzung stimmten BBO, Linke, UW und Teile der Grünen.

Der 100 Jahre alte Baum am Steffensweg war damals im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes gefällt worden. Anwohner und Grüne hatten sich für den Erhalt des städtischen Baumes stark gemacht, genützt hat es nichts. Weder Kreis noch Stadt stuften die stolze Eiche als schützenswert ein, sondern zogen das Argument der Verkehrssicherungspflicht hinzu, um den Baum fällen zu können. Das Schicksal dieses Baumes wirkt offensichtlich nachhaltig, und so war der Fall der Eiche am Steffensweg auch am Mittwoch wieder Thema im Rat, als es um die Sinnhaftigkeit der  Baumschutzsatzung ging.

Eine für einen grünen Politiker auf den ersten Blick ungewöhnliche, weil ablehnende Haltung gegenüber der  Baumschutzsatzung bekundete Rainer Müller-Held in der Ratssitzung: "Die Satzung ist eine Farce, sie wird absolut willkürlich angewendet." Die Bäume würden nicht geschützt, die  Baumschutzsatzung diene lediglich dazu, Leute zu drangsalieren, die mit dem Instrument Satzung nicht richtig umzugehen wüssten, bekräftigte Müller-Held seine Ablehnung im Gespräch mit der NW. "Außerdem ist es auch problematisch, wenn die Satzungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich aussehen. Unsere  Baumschutzsatzung ist eine Ansammlung von Ausnahmen", so Müller-Held weiter. Zudem sei im Bewusstsein der Bürger nicht angekommen, wie wichtig Bäume seien.

Reiner Barg, Vorsitzender der BBO-Fraktion sprach sich dafür aus, die  Baumschutzsatzung beizubehalten und weiter zu entwickeln.

In einer Stellungnahme der Verwaltung hatte Fachbereichsleiter Arnold Reeker Vorteile und mögliche Veränderungen gegenüber gestellt und war zu folgendem Ergebnis gekommen: "Die Aufhebung der  Baumschutzsatzung kann Kosten sparen und Konflikte mit Bürgern, insbesondere mit Bauherren und Investoren, vermeiden, wird aber auch zu einer Reduzierung des privaten und langfristig auch des öffentlichen Baumbestandes führen."

Denn Schutz genießen Bäume auf privaten und städtischen Grundstücken künftig nicht mehr. Der Geltungsbereich der  Baumschutzsatzung umfasste bislang die Ortsteile. Nicht darunter fielen der Außenbereich, die Waldflächen wie die Oeynhauser Schweiz, der Siel, Teile des Siekertals sowie Naturschutzgebiete, teilte die Verwaltung gestern mit.

Geschützt waren fast alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern. Geschützt waren auch Ersatzpflanzungen, die dieses Kriterium noch nicht erfüllten. Für Bäume, deren Stämme sich verzweigen gab es eine Summenregel. Geschützt waren alle Baumarten außer Tannen, Kiefern, Zedern und den meisten Obstbäumen.


© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 13.12.2013