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Bürgermeister widerspricht Ratsbeschluss
Freitag, 17. Mai 2013
Umgang mit Bürgerbegehren zieht weite Kreise / NRW-Initiative kritisiert Stadt

Von Nicole Bliesener
Bad Oeynhausen. „Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann hält den Beschluss für rechtswidrig. Er wird ihn beanstanden“, teilte Stadtsprecher Volker Müller-Ulrich gestern auf Anfrage der NW mit.

Am Mittwoch hatte der Rat das Bürgerbegehren des Vereins „Gaspreis runter“ über den Verkauf der Eon-Anteile für zulässig erklärt (die NW berichtete).

Nach dem Ratsbeschluss habe der Bürgermeister drei Tage Zeit, um dem Beschluss zu widersprechen, teilte Vera Clements, Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums mit. „Zwei Wochen nach dem Widerspruch muss das Verfahren dem Rat wieder vorgelegt werden“, so die Ministeriumssprecherin weiter. Das wäre dann am 5. Juni, dem Termin der nächsten Ratssitzung. „Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen“, zitiert Sprecherin Clements aus der Gemeindenordnung des Landes NRW. Die Aufsichtsbehörde ist die Kommunalaufsicht, die beim Kreis angesiedelt ist.

Wie schnell „unverzüglich“ ist, darüber ist in der Gemeindeordnung allerdings nichts vermerkt.

Der Umgang mit dem Bürgerbegehren sorgte nicht nur in der Ratssitzung für heftige Reaktionen auf den Zuschauerrängen und hitzige Diskussionen unter den Ratsmitgliedern, sondern zog sogar weitere Kreise. Die NRW-Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert das „Hü und Hott“ der Stadt Bad Oeynhausen. Nach Angaben der Initiatoren des Bürgerbegehrens hätte die Stadt nach der Anmeldung des Bürgerbegehrens die Auskunft erteilt, dass die Fragestellung des Begehrens „allem Anschein nach zulässig“ sei. Dabei hatte die Verwaltung aber auch darauf hingewiesen, dass diese Auskunft nicht rechtsverbindlich ist. „Genau das ist das Problem. Es gibt für Bürgerbegehren vor Einreichung der Unterschriften keine Zulässigkeitsprüfung, auf die sie sich verlassen können“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Sein Verein fordert deshalb, eine rechtsverbindliche inhaltliche Zulässigkeitsprüfung bereits nach der Anmeldung eines Bürgerbegehrens bei einer Kommune durchzuführen.

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 17.05.2013