Nächste Termine

Keine Termine

Termine

April 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
31 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 1 2 3 4
Pressemeldungen - Neue Westfälische - Stadtwerke Bad Oeynhausen PDF Drucken E-Mail
Gebührenbescheid sorgt für Zwist
Benutzerbewertung: / 1
SchwachPerfekt 
Donnerstag, 14. Februar 2013
Kreis will gegen Stadtwerke Bad Oeynhausen klagen

Von Joern Spreen-Ledebur
Kreis Minden-Lübbecke. „Erstaunt“ sei er gewesen, meinte gestern Jürgen Thielking vom Bauamt des Kreises: Ende 2012 flatterte dem Kreis ein Gebührenbescheid der Stadtwerke Bad Oeynhausen ins Kreishaus. Für das Jahr 2008 wollen die Stadtwerke für die Einleitung von Oberflächenwasser an Kreisstraßen 157.999,50 Euro vom Kreis sehen. Das aber sieht der Kreis nicht ein und hat Mitte Januar fristwahrend Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen diesen Bescheid erhoben.

Thielking war während der gestrigen Sitzung des Kreisumweltausschusses auch deshalb so erstaunt über die Forderung der Bad Oeynhauser, weil doch vor Jahren schon eine Vereinbarung zwischen dem Kreis und den elf Städten und Gemeinden getroffen worden sei. Laut einer Abgeltungs-Vereinbarung hatte der Kreis mit jeder Kommune eine pauschale Zahlung vereinbart.

Auch Kreisbaudezernent Jürgen Striet habe in einem Gespräch mit dem Bad Oeynhauser Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann darauf hingewiesen, dass der Kreis den Bescheid als „nicht rechtmäßig“ ansehe und klagen wolle.

Sollte die Forderung der Stadtwerke Bad Oeynhausen als rechtmäßig anerkennt werden, dann drohen dem Kreis weitere Bescheide aus der Kurstadt für die letzten Jahre. Und dann stehe auch den anderen Städten und Gemeinde gleiches Recht zu, meinten Thielking und Dr. Manfred Horter (SPD). Für den Kreis bedeutete dies nach ersten groben Berechnungen Mehrkosten von jährlich 411.000 Euro.

Man wolle noch einmal mit den Stadtwerken reden, „ob sie sich im Klaren sind über die Folgen“, kündigte Thielking gestern an.

Denn der Kreis hat als Einnahme – von der Jagdsteuer mal abgesehen – nur die Umlage durch die Kommunen. Und sollte er im Streit mit den Stadtwerken Bad Oeynhausen unterliegen und die anderen Mühlenkreis-Kommunen gleiches fordern, dann werde sich dadurch die Kreisumlage erhöhen, erklärten Thielking und Horter.

Marco Rinne (CDU) erinnerte an ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das solche öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für unwirksam erklärt habe. Solche Vereinbarungen hätten den Charakter eines Vertrages, meinte Karl-Ludwig Sierig (FWG). „Steht da nichts drin zu Kündigungen?“ Kündigungen seien möglich, aber nicht ausgesprochen worden, sagte dazu Thielking. „Ich sehe einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen und hoffe, dass es irgendwann mal Klarheit gibt.“

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 14.02.2013