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Straßen NRW und das dicke Ende
Samstag, 15. Dezember 2012
Nordumgehung: Rechtsstreit mit Eidinghausener Unternehmer Theilemann kostet rund eine Million Euro

Von Peter Steinert
Bad Oeynhausen. Wie auf dem Basar wird sich der eine oder andere Beobachter gefühlt haben, wenn er die Differenzen zwischen dem Eidinghausener Jochen Theilemann und Straßen NRW verfolgte. Fünf Jahre wurden diverse Gerichte wegen Entschädigungszahlungen für ein auf der Nordumgehungs-Trasse liegendes Grundstück angerufen (die NW berichtete mehrfach). Vor dem finalen Schritt zum Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) lenkten die Landesbediensteten ein. Die Hartleibigkeit der Beamten kostet den Steuerzahler zusätzlich gut eine Millionen Euro.

„Mangels Erfolgsaussichten“ (Straßen-NRW-Sprecher Bernd A. Löchter) ging das Amt nicht gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vor. Das hatte Straßen NRW Ende September eine deutliche Abfuhr erteilt und eine Zahlung von gut einer Million Euro an Theilemann abgesegnet. Die Oberlandesrichter verweigerten zudem die Revision. Allein deswegen hätte Karlsruhe angerufen werden können. Und erst bei Erfolg wäre das eigentliche Urteil zu prüfen gewesen. Ein aufwändiger Weg für Straßen NRW. Die Beamten um Regierungsdirektor Friedrich Grote entschieden sich zum Verfahrens-Abbruch.

Hätten sich die Gelsenkirchener Staatsdiener ein gutes Jahr zuvor zur Zahlung von 645.000 Euro einverstanden erklärt, wären Unternehmer Theilemann zufrieden gewesen, Grote etliche Arbeitsstunden und dem Steuerzahler die Differenz von etwa 355.000 Euro erspart geblieben.

Weil aber Straßen NRW zunächst die Zusatzzahlung verweigerte, blockierte der Eidinghausener sein Grundstück. In Folge dessen mussten die Arbeiten zur Nordumgehung um das Theilemannsche Grundstück über eine Bau-Straße herum geführt werden. Tobias Fischer, Projektleiter der Nordumgehung, räumte auf NW-Anfrage ein: „Das hat 250.000 Euro gekostet.“ Darin enthalten seien Aufwendungen für eine Drainage. Anhaltender Regen hatte das Wasser auf der Trasse wie die Kosten steigen lassen, weil die Kanalisation nicht durchgängig verlegt werden konnte. Laut Theilemann sei eine Pumpstation 150 Tage jeweils 24 Stunden im Einsatz gewesen.

Nachvollziehbarer sind die Beträge für ein Nachbargrundstück. Das hatte Straßen NRW zwischenzeitlich für eine Teilverlagerung des Theilemannschen Betriebs erworben. Die Beamten ließen außer acht, dass in unmittelbarer Nähe der Autobahn gar nicht gebaut werden durfte – die an die Erben des Landwirts Schilling gezahlten Gelder waren umsonst geflossen. Der mittlerweile aufmerksam gewordene Bund der Steuerzahler schätzt die Kosten für dieses Grundstück auf „150.00 bis 200.000 Euro“ und bezieht sich auf „Information der Firmenanwälte“.

Rund 800.000 Euro sind es, die damit feststehen. Nicht enthalten sind Gelder für Anwälte, Gutachter und Gerichte. „Ich hatte zeitweise 15 Verfahren gleichzeitig“, sagt Jochen Theilemann, der die Vielzahl mit zwei Verfahrensweisen erklärt. Bei der Enteignung handele es sich um ein hoheitliches Recht, für das Verwaltungsgerichte zuständig sind. Die Entschädigungssumme sei dagegen Zivilrecht, für das Baulandkammern angerufen werden. Einsprüche und Beschwerden wurden vor Amts-, Landes- oder Oberlandesgerichten verhandelt. Allein „mehrere 10.000 Euro Gerichtskosten“ rechnet der Bund der Steuerzahler vor.

Theilemann kommt für sich in einer dieser Redaktion vorliegenden Liste auf etwa 120.000 Euro an Gerichts- und Verfahrenskosten. Ein Schlussstrich kann unter diese Rechnung nicht gezogen werden. Bis zuletzt fragte sich Theilemann, ob Straßen NRW diese aufgelaufene Summe komplett übernimmt.

Straßen NRW gibt sich großzügig. Bernd A. Löchter: „Die gegebenenfalls im Raum stehenden Rechtsverfolgungskosten würden wir übernehmen.“ Auf eine Gesamtsumme möchte sich der Behördensprecher nicht festlegen: „Das sind unterschiedliche Töpfe, das rechnet keiner zusammen.“

© 2012 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 15.12.2012