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Für Fußgängerzone gibt es keine Ausnahme
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Samstag, 28. Juli 2012
Fahrverbot gilt auch für gehbehinderte Besucher

Bad Oeynhausen (fro). H. L. ist sauer: „Bürgerfeindlich“ findet er die Verwaltung, wirft ihr „ Paragraphenreiterei“ vor. L. wohnt in der Herforder Straße und erwartet Besuch aus Wittenberg. Weil das ältere Ehepaar schlecht laufen kann und schweres Gepäck mitbringt, hat L. eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Er wohnt schließlich in der Fußgängerzone und Pkw dürfen dort nur bis 10.30 Uhr fahren.

„Davon gibt es keine Ausnahmen“, fasst L. die für ihn „absolut bürokratische Antwort“ aus dem Ordnungsamt zusammen. Die der städtische Pressesprecher Volker Müller-Ulrich bestätigt und ergänzt: „Pro Woche werden 10 bis 15 derartige Anfragen gestellt. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden alle abgelehnt. Wo sollten wir sonst eine Grenze ziehen?“ Auch Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann schließe sich dieser Einschätzung in vollem Umfang an: „Eine Fußgängerzone muss eine Fußgängerzone bleiben.“

Bei L. sorgt das nicht nur für Zornesfalten, sondern auch für Schweißperlen: „Ich muss jetzt meine Besucher samt Gepäck aus dem Parkhaus Sültebusch abholen.“ Zu Fuß natürlich. Ohne Genehmigung vor die Wohnung zu fahren, ist für ihn ausgeschlossen: „Dann gibt’s womöglich ’nen Knöllchen.“

© 2012 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 28.07.2012