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Rolle des Landrats offenbar größer als vermutet
Montag, 04. Februar 2013
Nebentätigkeiten für Kreisbeamte müssen regelmäßig von Niermann genehmigt werden

Von Tyler Larkin
Minden. Bisher war die Linie von Landrat Dr. Ralf Niermann eindeutig: Sämtliche Entscheidungen zu Prämienzahlungen an den Kreisbaudezernenten Jürgen Striet (35.000 Euro) seien „weit vor meiner Amtszeit“ getroffen worden. Das gilt jedoch nicht für mehrere Nebentätigkeiten, die Striet rund 1.400 Euro monatlich einbringen.

Laut der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in NRW müssen alle Nebentätigkeiten vom jeweiligen Dienstherrn schriftlich genehmigt werden – in diesem Fall von Landrat Niermann. Eine Genehmigung ist höchstens fünf Jahre gültig und muss anschließend neu erteilt werden.

Niermann ist seit 30. Mai 2007 im Amt – seit mehr als fünf Jahren also. Wenn die Nebentätigkeitsverordnung im Kreis eingehalten wurde, muss er alle drei Nebenämter des Kreisbaudezernenten neu genehmigt haben. Indirekt bestätigt sein Büro das auch: Die Aufgaben Striets als Betriebsleiter des Abfallentsorgungsbetriebs AML und als Geschäftsführer der AML Immobilien GmbH erfülle er „in Kenntnis und mit Zustimmung des Kreises“ – also auch des Landrats.

Anders verhält es sich Niermanns Ansicht nach bei den Mühlenkreiskliniken (MKK). Striets Tätigkeit als Mitglied des Vorstands sei keine Nebentätigkeit, sondern eine zugewiesene Aufgabe – sprich ein Teil seiner regulären Tätigkeit als Kreisbaudezernent. In diesem Fall ist jedoch fraglich, warum Striet einen Auslagenersatz von 700 Euro monatlich von den MKK erhält. Mit den Kosten für ein zusätzliches Büro im Eigenheim und Fahrten im privaten Pkw – so die Argumentation von Striet – ist das kaum zu rechtfertigen.

Laut der NRW-Nebentätigkeitsverordnung dürfen Beamte höchstens 6.000 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen. Alle weiteren Zuwendungen müssen an den Dienstherrn abgeführt werden. Durch seine Aufgaben als AML-Betriebsleiter (jährlich 4.908 Euro), als AML Immobilien Geschäftsführer (3.681 Euro) und als Mitglied des Vorstands der MKK (8.400 Euro) liegt Striet mit knapp 17.000 Euro jährlich weit über dieser Höchstgrenze. Ob Striet entsprechende Beträge abgeführt hat, ist unklar.

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 04.02.2013