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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Thema Mühlenkreiskliniken PDF Drucken E-Mail
Weitere Zahlungen an Striet bestätigt
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Donnerstag, 31. Januar 2013
Offenbar monatliche Pauschalen der MKK seit 2003

Von Tyler Larkin
Minden. Kreisbaudezernent Jürgen Striet erhält als Vorstandsmitglied der Mühlenkreiskliniken (MKK) eine monatliche Pauschalzahlung, die als „Auslagenersatz“ beschrieben wird. Das bestätigten ein Sprecher der MKK wie auch Striet im Gespräch mit dieser Zeitung. Über die Höhe der Pauschale wollte keine Seite exakte Angaben machen. „Die Pauschale liegt im dreistelligen Bereich“, sagte Jürgen Striet. Nach Informationen der NW überweisen die MKK monatlich 700 Euro an den Kreisbeamten, also 8.400 Euro im Jahr.

Dafür halte er zu Hause ein Büro vor und benutze seinen eigenen Pkw für Dienstfahrten, sagte Striet: „In der normalen Arbeitszeit ist das sonst nicht zu schaffen:“

Die monatliche Überweisung erhält der Kreisbaudezernent offenbar seit 2003, als auch die separaten Prämienzahlungen an ihn über insgesamt 35.000 Euro vereinbart wurden (die NW berichtete). An dieser Entscheidung waren die Spitze der damaligen Zweckverbandsversammlung sowie der ehemalige Landrat Wilhelm Krömer beteiligt.

Neben seinem Sitz im Vorstand der MKK ist Jürgen Striet außerdem Betriebsleiter des Abfallentsorgungsbetriebs des Kreises Minden-Lübbecke (AML), einer 100-prozentigen Kreistochter, sowie Geschäftsführer der AML-Immobilien GmbH. Ob er für diese Tätigkeiten ebenfalls Extra-Zahlungen erhält, wollte das Büro von Landrat Dr. Ralf Niermann gestern nicht sagen.

Den Bund der Steuerzahler überraschen diese Meldungen nicht. „Der Bau des Mindener Klinikums hat es 2009 schon in unser Schwarzbuch geschafft“, sagte Doris Meierjohann aus der Bielefelder Niederlassung. „Wir sehen die Nebentätigkeiten des Kreisbaudezernenten sehr kritisch. Es wird oft vergessen, dass der ganz normale Steuerzahler dafür aufkommt.“

Nach der Nebentätigkeitsverordnung von Beamten in NRW liegt die Höchstgrenze der Einnahmen bei 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Jeder weitere Euro muss an den Dienstherrn abgeführt werden. Da es sich bei der monatlichen Überweisung an Striet jedoch um einen „Auslagenersatz“ handelt, trifft die Verordnung wohl kaum zu. „Das muss ein ganz schön großes Büro sein, dass der Kreisbaudezernent zu Hause unterhält“, sagte Doris Meierjohann.

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 31.01.2013