Pressemitteilungen - Ratsfraktion Barg/Nicke - Ratssitzungen Drucken
Anschreiben an Büro des Bürgermeisters
Freitag, 03. Juli 2009
38. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen am 24.06.2009 
Ablauf der letzten Ratssitzung, Benachteiligung der Fraktion Barg/Nicke,
Versäumnisse der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Brand,
sehr geehrter Herr Bunte,

aufgrund des Verhaltens der Verwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten und dem Ablauf der letzten Ratssitzung sehen wir uns zu nachfolgenden Feststellungen und Bewertungen gezwungen. Auch aus rechtlichen Erwägungen ist dieser Schriftsatz für uns von Bedeutung.

1.     Bewertung des Ratsbeschlusses zu den Zinswettgeschäften des Kämmerers und des Bürgermeisters

Die Beschlussziffern 1 und 2 bestätigen unsere Sichtweise in der Sache. Allerdings ist zu ergänzen, dass sich die Bezirksregierung in Ihrer Stellungnahme auch der Beurteilung der örtl. Rechnungsprüfung und des Herrn Dr. Stark anschließt, dass der Korridorswap nur Verluste erwirtschaften wird und von daher dieses Geschäft von Beginn an keinen Sinn machte. Wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Swap Verluste von bisher 120.000 € eingefahren hat und ca. die gleiche Summe noch bis 2010 einfahren wird. Die Bezirksregierung teilt auch die Auffassung der örtl. Rechnungsprüfung, dass es an einem Risikomanagement fehlte und immer noch fehlt. Auch die übrigen kommunalrechtlichen Feststellungen der örtl. Rechnungs-prüfung werden von der Bezirksregierung keinesfalls in Zweifel gezogen!

Hinsichtlich der Beschlussziffern 3. und 4. wird in der Sache ein Fazit gezogen, dass den Skandal at absurdum führt: Die Aufdeckung der Missstände war langwierig und kompliziert, nicht zuletzt aufgrund starker Widerstände in Verwaltung und Politik. Wir erinnern daran, dass Anfangs alle im Raum stehenden Vorwürfe gegen Kämmerer und Bürgermeister von diesen Betroffenen, anderen Verwaltungsteilen und Teilen der Politik als falsch und vermessen dargestellt wurden. Die Vor-würfe gegen unsere Fraktion gipfelten in der Polemik, es sei doch alles nur Wahlkampfgetöse. Nachdem jetzt aber feststeht, dass die Vorwürfe berechtigt waren und ein erheblicher Schaden für die Stadt entstanden ist,  musste es doch Ziel und Pflicht des Rates sein, den Schaden auszugleichen und nicht den unschuldigen Bürger dafür zahlen zu lassen. Nun wollen aber alle Fraktionen den Bürgermeister aber gerade nicht in die Haftung nehmen. Das ist sehr verwunderlich.

Wir machen darauf aufmerksam, dass unserer Meinung nach der Rat so etwas zwar beschließen kann; die Schadensfeststellung und der Schadensausgleich durch die Verantwortlichen hat sich doch wohl an gesetzlichen Vorschriften zu orientieren. Nach unserem Wissen ist es nämlich gesetzliche Pflicht der Verwaltung, für einen Ausgleich des Schadens zu sorgen und dem verantwortlich nachzugehen. Dabei ist die Frage erheblich, ob die kommunalrechtlichen Verstöße (z.B. Handeln ohne Ratsbeschluss) vorsätzlich oder grob fahrlässig waren und somit dieses Handeln zu den Geschäftsabschlüssen führten.
Entscheidend sind hierbei nämlich das Handeln von Bürgermeister und Kämmerer, das letztlich zu den rechtswidrigen Geschäftsabschlüssen führte und nicht die Geschäftsabschlüsse selbst. Ein Indiz dafür könnte nämlich u.a. sein, dass der “Kommunale Schadensausgleich“ die Übernahme des Schadens vollständig ablehnt. Warum ist dies so?

Wir sehen die Verwaltung also weiterhin in der Pflicht, den Schaden unabhängig feststellen zu lassen und Ausgleich des Schadens zu betreiben. Der Ratsbeschluss kann dies nicht unterbinden.

Dazu erwarten wir von Ihnen eine umgehende Stellungnahme.


2.    Verhalten der Verwaltung bei der Diskussion um Zinswetten

Herr Brand: In der Ratssitzung führten Sie an, dass Dr. König (BRANDI & Partner) in der Hauptausschusssitzung am 11.02.2009 den Schuldanteil der Kommunen beim Abschluss von Zinswettgeschäften allgemein auf 30 bis 50% Schuld schätzte. Ihre Ausführungen sind falsch. Herr Dr. König bezog sich konkret auf das Verschulden der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen. Und dies betrug nach seiner Einschätzung 30 bis 50 %.

Wir bitten Sie, dies umgehend richtig zu stellen.

Weiterhin beantragen wir, allen Ratmitgliedern die vollständige Begründung der Ablehnung der Schadensübernahme durch den Kommunalen Schadensausgleich umgehend vorzulegen.

Außerdem hat der Bürgermeister in der Öffentlichkeit geäußert, seinerseits würden Disziplinarmaßnahmen gegen städtische Bedienstete in der Sache geprüft.

Wir erwarten kurzfristig Auskunft darüber, wie weit dies gediehen ist.

Herr Bunte und Herr Brand: Der Bürgermeister hat in der Ratssitzung wörtlich geäußert: „Ein Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze ist kein Verstoß gegen die Gemeindeordnung.“
Warum schreiten Sie bei einer derartig fundamentalen Falschaussage nicht ein? Sie wissen doch, dass ein Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze auch einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung darstellt. Auf § 75 GO (Allgemeine Haushaltsgrundsätze) brauchen wir hoffentlich nicht hinzuweisen!?

Herr Brand: Ihre Stellungnahmen zur Befangenheit des Bürgermeisters halten wir ebenfalls für nicht korrekt. Es ist doch nahe liegend, dass Bürgermeister und Kämmerer, weil persönlich betroffen, in die Versuchung kommen können, hier Eigeninteressen zu vertreten und Einfluss zu nehmen. Beide durften und dürfen daher weder an Beratung oder Beschlussfassung oder auch nur an Sitzungen diesbezüglich teilnehmen. Dabei weisen wir auch auf Vorschriften zum Verwaltungsverfahren deutlich hin!
Wie sonst ist zu erklären, dass der Bürgermeister klammheimlich in beiden Sonderratssitzungen an der Abstimmung nicht teilgenommen hat (wohlgemerkt keine Enthaltung)? Er hat sogar in der Öffentlichkeit erklärt, nachdem wir den Vorfall öffentlich thematisiert hatten, dass er befangen gewesen sei und er deshalb an der Abstimmung nicht teilgenommen habe (NW v. 03.06.09 „Befangen, wenn es um meinen Kopf geht“). Warum hat der Bürgermeister seine Befangenheit bei Aufruf der Tageordnungspunkte nicht erklärt? Und warum hat er die Sitzung geleitet und an der Beratung teilgenommen, obwohl er befangen war? In der Ratssitzung vom 24.06.09 sah sich der Bürgermeister offenkundig wieder nicht als befangen. Er leitete die Sitzung, er nahm an der Beratung teil und stimmte mit ab, obwohl es dabei ausdrücklich um seine Person und um „seinen Kopf“  ging.  


3.    Unbeantwortete Nachfragen und Anträge der Fraktion Barg/Nicke

Wir haben in den letzten Wochen verschiedene Anfragen an Sie gestellt, die alle unbeantwortet geblieben sind. Dies betrifft:

a)    Vorlage des Memorandums der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt und Partner aus Duisburg wegen Werthaltigkeit städtischer Beteiligungen (hier: ZTB/DVC)

Wir hatten darum gebeten, dieses Memorandum nach unserer Akteneinsicht zwecks Diskussion der Eröffnungsbilanz der Stadt allen Ratmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Rechtlich konnte es dagegen allerdings keine Bedenken geben. In der öffentlichen Eröffnungsbilanz der Stadt ist die ZTB GmbH (dessen Geschäftsführer ja auch der Kämmerer ist) nur mit einem € ausgewiesen.  Die Werthaltigkeit der ZTB GmbH ist daher öffentlich. Sie hätten aber auch das Memorandum unter dem Hinweis der Nichtöffentlichkeit versenden können. Es ist unerklärlich, warum Sie das Memorandum den Ratsmitglieder vorenthielten und nicht versandten.

In der Ratssitzung wurde diesbezüglich auch von uns erläutert, dass in das Projekt ZTB/DVC millionenschwere Mittel der Stadt, des Landes und des Bundes  eingeflossen sind. Die Beteiligung an der DVC ist unseres Erachtens rechtwidrig. Dieser Meinung waren wir immer. In der Ratssitzung wollten wir erörtern, was mit diesen öffentlichen Mitteln geschehen ist und wer verantwortlich ist.

Wir erwarten also nichts anderes als eine umgehende Erklärung der Verwaltung hierzu.

a)    Nichtvorlage von Unterlagen bei der Rechnungsprüfung

Sowohl der Akte ZTB/DVC als auch der Akte „Zinsmanagement“ konnte entnommen werden, dass Sie der Rechnungsprüfung seit geraumer Zeit von dort angeforderte Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung verweigern. Dabei sind die rechtlichen Erfordernisse gesetzlich klar geregelt und auch seitens der Rechnungsprüfung ausführlich erläutert worden. Wie ist ein derartiges Verhalten erklärbar? Auch hierzu haben wir bereits eine Anfrage gestellt. Diese blieb bis heute unbeantwortet!

Auch hier erwarten wir eine umgehende Erklärung Ihrerseits.

b)    Rechtgutachten BRANDI zu Zinsgeschäften

Wir hatten Sie auch aufgefordert, allen Ratsmitgliedern o.g. Rechtsgutachten zur Verfügung zu stellen. Ein Verweis auf die Hauptausschusssitzung vom 11.02.2009 reicht hierzu nicht aus, zumal das Gutachten über 80 Seiten lang sein soll. Alle Ratsmitglieder brauchen dieses Gutachten schriftlich, weil nämlich die Bezirksregierung in Ihrer Prüfung hierauf Bezug nimmt. Wie soll dies jemand verstehen, ohne dies nachlesen zu können? Daher war der Beschluss des Rates hinsichtlich der Aufhebung der haftungsrechtlichen Konsequenzen auch voreilig. Wir hoffen jedenfalls unter Bezugnahme auf Buchstabe b) nicht, dass auch der Rechnungsprüfung das genannte Rechtsgutachten nicht vorliegt.
Im Übrigen wurde das Einholen dieses Rechtgutachtens vom Rat beschlossen. Dann hat er natürlich auch einen Rechtsanspruch darauf, dieses zu bekommen.
Auch hierzu ist unsere Anfrage bis heute unbeantwortet.

Auch hier erwarten wir eine umgehende Erklärung Ihrerseits.


4.    Protokollführung


a)    Bereits in dem Protokoll zur Sonderratssitzung am 14.05.2009 ist uns eine Unstimmigkeit aufgefallen. In dem Beschlussvorschlag der CDU war nämlich noch sinngemäß die Rede davon, dass die Unterlagen zum Zinsmanagement durch die Rechnungsprüfung der Bezirksregierung vorgelegt werden sollten. Dies hielten auch wir für richtig.

Erst auf Ihr Einschreiten hin, Herr Bunte, wurde der Beschluss dahingehend geändert, dass die Unterlagen der Rechnungsprüfung der Bezirksregierung vorzulegen sind. Herr Kaeseberg trug daraufhin erneut vor. Die Vorlage sollte danach offenbar durch die Verwaltung erfolgen. Aber diese wurde doch geprüft. Wieso sollte sie denn dann Unterlagen bezüglich der Prüfung weiterleiten? Da bestünde doch zumindest theoretisch die Gefahr der Manipulation.

Im Protokoll wurde aber nicht zwischen Beschlussantrag und letztendlichem Beschlusstext unterschieden, obwohl hier ein entscheidender Unterschied bestand und das Protokoll diese Unterscheidung ja auch extra vorsieht.

Warum wurde diese Tatsache unterschlagen?

Wir erwarten hierzu eine umgehende Stellungnahme von Ihnen.

b)    Auch das Protokoll zur letzten Ratssitzungen ist bezüglich unserer Anträge unvollständig.
Zum TOP 4 haben wir in unserem Geschäftsordnungsantrag vom 01.06.09 einen gesonderten Beschlussantrag gestellt, der im Protokoll nicht aufgeführt ist. Dieser Antrag sollte zur Abstimmung gestellt werden und nicht die Einrichtung einen Immobilienfonds. In der Sache geht und ging es uns darum, dass der Rat sich inhaltlich mit den Vermögensverlusten beschäftigt, die zahlreiche Bürger wegen der Nordumgehung erfahren werden.

Zum Zweiten ging es uns darum, das Verhalten des Bürgermeisters zu rügen, dass er unseren Fraktionsantrag durch die örtliche Rechnungsprüfung überprüfen  lassen wollte, obwohl gerade solch ein Prüfauftrag unzulässig ist. Was ist mit diesem Antrag geschehen? Wieso ließ man darüber nicht abstimmen.

Glücklicherweise hat die  Rechnungsprüfung einen derartigen Auftrag seitens des Bürgermeisters für unzulässig erklärt. Im Protokoll steht allerdings zu der Gesamtproblematik inhaltlich kein Wort.

Unter Bekanntgaben im nichtöffentlichen Teil wurde auch unsererseits eine Anfrage zu der Besetzung der Stelle des Fachbereichsleiters 2 und des Umgangs mit einem Bewerber gestellt. Im Protokoll steht dazu kein Wort. Wie ist das zu erklären? Und hat es Folgen, dass sich der Fraktionsvorsitzende der CDU hier über eine Personalangelegenheit in der Öffentlichkeit äußerte?

Bitte äußern Sie sich zu diesen Punkten kurzfristig.

Hinsichtlich der Protokollierung der Geschehnisse um den Bürger Köhler erfolgen Ausführungen unter Ziffer 5.


5.    Umgang mit dem Bürger Herrn Köhler

Herr Bunte, Herr Köhler hat zu keinem Zeitpunkt jemanden beleidigt! Und er wurde auch vom Bürgermeister nicht ein einziges Mal ermahnt, was darauf hindeutet, dass er den Sitzungsverlauf nicht gestört hat. Und damit nicht genug, Herr Bunte. Sie haben den Vorgang auch nicht korrekt protokolliert. Der Bürgermeister hat während der Aussprache keinesfalls die Zuhörer ermahnt, störende Aussagen zu unterlassen.

Herr Köhler hat geäußert: „Der Gesamtschullehrer hat gesprochen“ und zwar nachdem Herr Dr. Brand die Mitglieder der Fraktion Barg/Nicke als „freie Radikale“ bezeichnet hatte. Wieso wird die Äußerung des Herrn Köhler reflexartig als Beleidigung hingestellt, die Äußerung des Herrn Dr. Brand aber nicht? Und wieso wurde die Aussage des Herrn Dr. Brand nicht protokolliert? Obwohl dies von unserer Fraktion im nichtöffentlichen Teil explizit beantragt wurde. Das ist „Messen mit zweierlei Maß“! Auch der Presse ist ja zu entnehmen, dass die Äußerung des Herrn Köhler nicht der Rede wert war. Die des Herrn Dr. Brand unserer Meinung nach schon. Herr Dr. Winkelmann äußerte sogar namens seiner Fraktion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, er hätte die Äußerung des Dr. Brand nicht gehört.

Wieso schreiten Sie dort nicht ein? Spätestens mussten Sie dann einschreiten, als Strafrecht ins Spiel gebracht wurde. Das war absolut unangemessen. Da wurden Prioritäten eindeutig falsch gesetzt. Und aus unserer Sicht erschien das klar so, als habe man das auch bewusst so gewollt.

Wir weisen darauf hin, dass der Begriff „Radikale“ darauf hinweisen könnte, dass es sich bei der Fraktion Barg/Nicke um eine verfassungswidrige Vereinigung handeln könnte.

Wie alle wissen, sind wir alles andere als das! Wir sind vielmehr demokratische Opposition, die sehr fleißig arbeitet. Wenn Sie oder die Ratsmitglieder darauf
nicht adäquat reagieren können oder Kritik nicht vertragen, ist das nicht unser Problem. Als Opposition ist es unsere politische Pflicht und unser gutes Recht auf Missstände hinzuweisen oder rechtswidriges Verhalten klar zu benennen und dies
aufzudecken. Das ist von der Demokratie klar so gewollt und nichts anderes erwartet der Bürger auch von uns! Nicht zuletzt waren wir in Sachen Zinswetten damit auch erfolgreich, da nun alle Ratsmitglieder (sogar auch die der SPD) eingesehen haben, dass hier klares rechtswidriges Verhalten vorliegt! Das muss der Bürger auch wissen.

Bitte äußern Sie sich auch hierzu kurzfristig.



6.     Befangenheit der Ratsmitglieder Barg, Nicke und Rasche

Zum Tagesordnungspunkt 4 mutmaßte das Ratsmitglied Rainer Müller-Held von der Ratsfraktion der Grünen, dass die Ratsmitglieder Barg, Nicke und Rasche in  der Sache befangen seien. Alle hätten in dem beschriebenen Korridor Immobilienbesitz und seien somit von Wertverlusten durch die Nordumgehung betroffen und würden von einem Immobilienfond profitieren. Dies griff der  Rechtspfleger und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Peter Kaeseberg inhaltlich auf. Herr Kaeseberg erläuterte die Feststellung der Befangenheit indem er §31 GO Absatz 1 vortrug. Eine Vielzahl von Ratsmitgliedern erklärten sich für befangen und verließen die Sitzung.  Herr Barg  erklärte, dass man im vorliegenden Fall nicht befangen sein kann. Weitere Erklärungen waren aufgrund der Unruhe im Rat nicht möglich. Die Befangenheit  der Herren Barg, Nicke und Rasche wurde schließlich per Ratsbeschluss festgestellt. Auch hier betonte Herr Barg nochmals, dass keine Befangenheit vorliegen kann. Wiederum war es aufgrund der Gesamtumstände im Rat nicht möglich, die Rechtsposition zu erklären. Wir stellen fest, Herr Kaeseberg hat möglicherweise bewusst Absatz 3(1) des § 31 GO nicht vorgelesen. Danach gelten die Mitwirkungsverbote (Befangenheit) der Absätze 1 und 2 nicht, wenn der Vorteil oder Nachteil nur darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. Es ist also klar, dass eine Befangenheit in der zu diskutierenden und abzustimmenden Angelegenheit überhaupt nicht vorliegen konnte, da die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe berührt sind.

Warum sind Sie nicht eingeschritten? Warum haben Sie die Rechtssituation nicht erörtert? Warum haben Sie Herrn Barg nicht ermöglicht, seine Rechtsansicht, die sich natürlich auf § 31(3) GO gründet, zu begründen?

Auch hier bitten wir um kurzfristige Antwort.



7.    Zusammenfassung und Bewertung

Wir stellen fest, dass es offenbar in zahlreichen Fragen und Anträgen davon abhängig ist, wer entsprechende Fragen oder Anträge stellt. Wir stellen weiter fest, dass zahlreiche unserer Anträge oder Anfragen unbearbeitet oder unbeantwortet sind.
Wir weisen weiter darauf hin, dass auch jedes einzelne Ratmitglied das Recht der demokratischen Kontrolle ausüben darf. Wir weisen auch darauf hin, dass hinsichtlich der Information von Fraktionen oder dem Rat gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Diese sind nicht zu filtern. Insbesondere können sie nicht einfach ignoriert werden, wenn eine kritische Opposition diese geltend macht. Damit schalten Sie Kontrolle aus. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch zahlreichen Anfragen der FDP-Fraktion zum Zinsmanagement von der Verwaltung unbeantwortet geblieben sind. Alle Fraktionen sind seitens der Verwaltung gleich zu behandeln und zwar im Sinne des geltenden Rechts.

Dies gilt auch für den einzelnen Amtswalter, der unter Umständen auch seine rechtlichen Bedenken gegen das Handeln seines Vorgesetzten verpflichtend gelten machen muss.

Mit freundlichem Gruß

Gez. Reiner Barg
Fraktionsvorsitzender
gez. Axel Nicke
stellvertretender
Fraktionsvorsitzender
gez. Klaus Rasche 
Ratsherr