Pressemitteilungen - Ratsfraktion Barg/Nicke - Zinswettgeschäfte B.O. Drucken
Aussage des Bürgermeisters „Befangen wenn es um meinen Kopf geht.“
Donnerstag, 04. Juni 2009
Bad Oeynhausen. Die Fraktion Barg/ Nicke zeigt sich äußerst irritiert aber auch bestätigt über die Aussagen des Bürgermeisters in dem NW-Artikel vom 03.06.2009 „Befangen, wenn es um meinen Kopf geht".

Barg: „Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass der Bürgermeister hinsichtlich der Debatten und Entscheidungsfindungen in Rat und Ausschüssen wie auch in dem weiteren Verwaltungsverfahren befangen war und ist. Das haben wir immer wieder geäußert. Jetzt kommt der Bürgermeister endlich selber damit raus, dass diese Auffassung stimmt! Und das Gleiche gilt auch für den Kämmerer.“

Nicke: „Wenn mich nicht alles täuscht, dann ging es in der politischen Diskussion hinsichtlich der Zinswettgeschäfte von Anfang an primär auch um disziplinarische und haftungsrechtliche Folgen wegen der vorliegenden Rechtsverstöße. Das hat der Bürgermeister doch auch bereits im Frühstadium selbst öffentlich geäußert.“

In dem weiteren Verfahren hätten Bürgermeister und Kämmerer als Verursacher der Rechtsverstöße nichts mehr zu suchen gehabt, um die massive Beeinflussung des Fortgangs des Verfahrens zu verhindern. Dies sei immer in Verwaltungsverfahren der Fall, allein schon, um den bösen Anschein der Manipulation von der öffentlichen Verwaltung fern zu halten. Dies sei unabhängig davon zu sehen, ob es zur Haftung oder zu Disziplinarmaßnahmen tatsächlich komme. Da brauche man ja bloß mal nach Lübbecke zu schauen, wo der Kämmerer umgehend beurlaubt worden sei. Weil in Bad Oeynhausen aber auch der Bürgermeister u.a. durch Unterschreiben der Verträge persönlich betroffen sei, hätte aus Sicht der Fraktion Barg/Nicke – wenn der Bürgermeister schon nicht selbst tätig wurde - der Landrat tätig werden müssen.

Überraschend sei auch, dass der Bürgermeister der Auffassung sei, es gehe um seinen Kopf. Dabei müsse doch gerade der Bürgermeister wissen, dass es doch primär um die Haftung gehe. Die öffentliche Verwaltung sei nämlich verpflichtet, Schäden, die schuldhaft verursacht worden seien, auch wieder auszugleichen. Das sei auch logisch, denn es gehe ja schließlich um das Vermögen der Bürger und nicht um das des Bürgermeisters oder Kämmerers. Und letztlich diene eine Befreiung von den Dienstgeschäften diesbezüglich auch dem Schutz dieser beiden. Dies sei aber bisher alles ignoriert worden.

Ziemlich exklusiv dürfte nach Auffassung der Fraktion Barg/Nicke auch die Auffassung des Bürgermeisters sein, man müsse hier zwischen den Haftungs und disziplinarrechtlichen Fragen und den Zinswettgeschäften generell trennen. Nicke: „Die Sache ist natürlich als Ganzheit zu sehen. Die Zinswettgeschäfte und die damit zusammenhängenden Rechtsverstöße sind ja gerade ursächlich für die Schäden und damit für die Haftungsfrage!“

Barg: Hinsichtlich der Rechtsauffassungen in Sachen Zinswetten verhält sich der Bürgermeister wie Pippi Langstrumpf: “Ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt! Wenn er schon selbst sagt, er sei befangen hinsichtlich der persönlichen Konsequenzen, dann hätte er die Ratssitzung (und auch die vorherigen) diesbezüglich schon gar nicht leiten dürfen und auch nicht anwesend sein dürfen
und schon gar nicht mit beraten dürfen, was er ja durch Wort und Gestik reichlich getan hat!“

Der Bürgermeister sei seinem Amt einfach nicht gewachsen. Noch schlimmer sei aber, dass den Bürgermeister in seinem näheren Verwaltungsumfeld offenbar auch niemand aufkläre und auf den rechten Weg bringe. Diese Zustände seien nicht mehr hinnehmbar.

Ratsfraktion Barg/Nicke