Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Staatsanwaltschaft BI Drucken
Vorgang von historischer Tragweite in der Geschichte der Stadt Bad Oeynhausen
Freitag, 23. November 2012

Bad Oeynhausen. Der Vorfall ist in der Geschichte Bad Oeynhausens beispiellos einzigartig. Noch nie wurden ein Bürgermmeister und ein Kämmerer angeklagt. Zwingend muss sich deshalb der Stadtrat mit der Sache auseinandersetzen und insbesondere die Art und Weise des  Verhaltens und die kommunalrechtlichen Verstöße, erörtern.

Die Zinswettgeschäfte von BM und Kämmerer und die erheblichen finanziellen Schäden wurden von uns bereits 2008 gegen massive Widerstände thematisiert und bewertet.

Das städtische Rechnungsprüfungsamt legte als dem Rat unterstelltes Kontrollorgan einen dezidierten Bericht vor, der offensichtlich inhaltliche Grundlage für die Strafanzeige gegn den BM und Kämmerer war.
Dieser Bericht,mit der Feststellung einer Vielzahl schwerer Rechtsverstöße und entsprechenenden finanziellen Folgen, lag dem Stadtrat seit 2008 vor.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nach außerordentlicher akribischer Prüfung des Sachverhaltes festgestellt, dass aus ihrer Sicht der Straftatbestand der Untreue erfüllt ist. Dieses geschah sicherlich nicht leichtfertig.

Die Staatsanwaltschaft hat demnach ermittelt, dass BM und Kämmerer vorsätzlich handelten, da lediglich Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlassigkeit kaum den Tatbestand der Untreue erfüllen.

Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft, den Kämmerer wegen Insolvenzverschleppung anzuklagen, ist für uns auch keine Überraschung. Seit 1997 wiesen wir immer wieder auf wirtschaftliche Schieflagen beim ZTB gegen massive Widerstände und Anfeindungen  hin. Wir warnten eindringlich vor der Beteiligung an der Risikokapitalgesellschaft DVC und stellten klar, dass dies mit der Gemeindeordnung nicht vereinbar ist.  Unsere Versuche, die Problematik im Stadtrat zu erörtern und Auskünfte von Seiten der Verantwortlichen zu bekommen, verliefen negativ.

Pressemitteilung der BBO vom 23.11.2012