Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema ZTB/DVC Stadt B.O. Drucken
BBO besteht auf Information zum Verbleib von Steuergeldern in Millionenhöhe
Donnerstag, 20. Februar 2014
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  Reiner Barg,
Fraktionsvorsitzender BBO
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  Axel Nicke,
stellv. Fraktionsvorsitzender BBO
Bad Oeynhausen.  Die BBO (Bürger für Bad Oeynhausen) erneuert Ihre Forderung gegenüber dem Bürgermeister, Herrn Mueller-Zahlmann, über die finanziellen Schäden hinsichtlich der städtischen Beteiligungen an dem ZTB bzw. der DVC zu informieren.

Die Reaktionen von Herrn Nagel und Herrn Mueller-Zahlmann auf das Anliegen der BBO erwecken den Eindruck, das man eben diese Aufklärung nicht wolle.

Die BBO sei darüber nicht verwundert.
Sie verfolge und kritisiere die Beteiligungen seit vielen Jahren.
Axel Nicke und Reiner Barg:“Insbesondere die rechtliche Konstruktion und die Versorgung der Unternehmen mit Steuergeldern verschiedenster Art haben wir immer kritisiert. Dagegen haben die seit Jahren in den Gremien Verantwortlichen, Herr Nagel und Herr Mueller-Zahlmann, immer wieder versichert, der Einsatz dieser Steuermittel werde zu einem erfolgreichen Ende geführt.

Die  Gesellschaften ZTB und DVC wurden aber mittlerweile aufgelöst. Mit dem öffentlichen Umgang dieser formalen Tatsache hätten die genannten Verantwortlichen offenbar kein Problem. Nicke und Barg: „Aber sie haben offensichtlich ein Problem damit zuzugeben, dass das Projekt auf ganzer Linie gescheitert ist. Darüber hinaus ist es elementares Wesen einer verantwortlichen öffentlichen Tätigkeit, den Bürger über den Verbleib des Steuergeldes, das in ein Projekt investiert wird, zu informieren. Auch damit haben offenbar Herr Nagel und Herr Mueller-Zahlmann ein Problem.“

Nach Erkenntnissen der BBO dürfte sich ein Schaden in Höhe von mehreren Millionen € ergeben haben. Da es das ureigenste Recht jedes Bürgers sei, zu erfahren, was mit öffentlichem Geld geschehe, stünden Herr Nagel und Herr Mueller-Zahlmann in der Pflicht, Rat und Bevölkerung vollumfänglich zu unterrichten.

Richtig sei zwar, dass ein Insolvenzantrag seitens der genannten Unternehmen nicht gestellt worden sei. Darauf sei es der BBO bei Ihrer Nachfrage aber natürlich gar nicht angekommen, sondern auf die Darstellung der mit den Beteiligungskonstrukt eingetreten Schäden.
Nicke und Barg: „Fakt ist diesbezüglich aber auch, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld sehr wohl von einer Insolvenz der Stadttöchter ausgeht, sonst hätte sie wohl kaum Anklage gegen den Kämmerer der Stadt erhoben und zwar wegen Insolvenzverschleppung. Wir gehen eigentlich nicht davon aus, dass dies den Verantwortlichen, Herrn Nagel und Herrn Mueller-Zahlmann, entgangen sein kann".

Wir erwarten daher weiterhin, dass in dieser Angelegenheit in der nächsten Ratssitzung rückhaltlos öffentlich aufgeklärt wird.

BBO Fraktion