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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema ZTB/DVC Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
Rettung in Sicht?
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Donnerstag, 31. März 2011

BBO hat Zweifel, dass das aktuelle BGH Urteil das Geld der Oeynhausener Bürger retten kann.

Bad Oeynhausen. Die BBO bezieht Stellung zu den jüngst von Bürgermeister Mueller-Zahlmann geäußerten Hoffnungen aufgrund des BGH Urteils zu Zinswettgeschäften. „Sollte sich doch noch die Möglichkeit ergeben, das durch die Zinswetten verspielte Geld der Steuerzahler zurückzuholen, wird die BBO selbstverständlich die notwendigen Maßnahmen unterstützen“, so die Vertreter der BBO. So recht mag man aber in BBO Kreisen nicht daran glauben.

Zum Einen seien die Fälle der Bad Oeynhausener Zinswetten nicht mit denen vergleichbar, über die das BGH zu urteilen hatte. Reiner Barg: „Wesentlicher Unterschied ist doch, dass in dem durch den BGH entschiedenen Fall ein „Privatmann“ gegen die Deutsche Bank klagte. Der Beratungsanspruch einer Bank an eine Privatperson ist natürlich wesentlich höher als an eine Behörde. Dies sei so, weil für eine Kommune Fachleute in Form von Kämmerer und Bürgermeister handeln, deren tägliches Geschäft Finanzierungsfragen seien. Darüber hinaus träfen die Kommune auch gesetzliche Überprüfungspflichten“. Barg weiter: “ Dies verkennt der Bürgermeister offenbar völlig“.

Irritation empfindet die BBO auch bei der letzten öffentlichen Äußerung des Bürgermeister nunmehr „Genugtuung“ aufgrund des BGH Urteils zu empfinden. Dies kann doch nur so verstanden werden, als sei die Stadt aus Sicht des Bürgermeisters tatsächlich schlecht von der Bank beraten worden. Lars Winkelmann: „Dann drängt sich allerdings sehr schnell die Frage auf, warum man dann nicht bereits gegen die WestLB juristisch vorgegangen sei, um den für die Stadt entstandenen Schaden zu revidieren, besonders im Hinblick auf die aktuell desaströse Haushaltssituation in Oeynhausen.“

Darüber hinaus sei der Schaden mit 485.000 € durch die Stadt auch noch immer viel zu niedrig beziffert. Allein der Schaden für einen abgeschlossenen Korridorswap betrage real ca. 250.000 €. Axel Nicke:“ Hinzuzurechnen sind die notwendigen Risikorückstellungen in Millionenhöhe, die auf Bürgerseite zu weiteren empfindlichen Einschnitten im öffentlichen Leben führen werden.“
Befremdlich sei zudem, so die BBO weiter, dass der Bürgermeister das zivilrechtliche Urteil des BGH offensichtlich mit dem strafrechtlichen Verfahren gegen ihn und den Kämmerer bei der Staatsanwaltschaft in Verbindung bringe.

Matthias Köhler: „Bei dem Strafverfahren geht es doch im Kern um die Frage, ob das Handeln von Bürgermeister und Kämmerer noch rechtskonform gewesen sei, oder ob die angezeigten zahlreichen potentiellen Rechtsverstöße, das Tätigen von Geschäften ohne Ratsbeschlüsse und die Abwicklung außerhalb des Haushalts, noch juristisch gedeckt seien.“ „Diese Vorwürfe stünden weiter im Raum. Bei dem Strafverfahren steht weniger die Rolle der beratenden Bank im Focus, sondern die möglichen rechtlichen Verfehlungen des Bürgermeisters und Kämmerers. Folglich habe das Strafverfahren auch nur sehr wenig mit dem aktuellen Spruch des BGH zu tun“, so die Vertreter der BBO.

BBO Ratsfraktion