Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Zinswettgeschäfte Stadt B.O Drucken
Die Zinsgeschäfte nach Gemeindeordnung verboten
Montag, 03. August 2015
  18 Barg, Reiner klein
  Reiner Barg
Fraktionsvorsitzender BBO
  11 Nicke, Axel klein
  Axel Nicke
stellv. Fraktionsvorsitzender BBO
Bürgermeister und Kämmerer hätten dies wissen müssen! Festgestellter Schaden bei zwei Swaps bereits bei etwa 470.000 €!

Bad Oeynhausen.
Das finanzmathematische Gutachten zu den von Bürgermeister Mueller-Zahlmann und seinem Kämmerer Marco Kindler abgeschlossenen Zinstauschgeschäften liegt der Staatsanwaltschaft vor. Das durch zwei Professoren und einen Doktor erstellte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass alleine durch zwei von mehreren spekulativen Finanzierungen18 Barg, Reiner klein ein Schaden von etwa 470.000 € verursacht wurde. Somit werde nach Ansicht der Staats-anwaltschaft in dem Gutachten ein konkreter Schaden benannt. Es bleibe jetzt abzuwarten, ob vor diesem Hintergrund die Anklage gegen Bürgermeister und Kämmerer wegen Untreue in einem besonders schweren Fall im weiteren Gerichtsverfahren bestätigt werde, so die Bürger für Bad Oeynhausen (BBO).

Darüber hinaus gibt es 14 weitere noch laufende Swaps, die zuletzt einen negativen Marktwert in Höhe ca. 6,9 Mio. € auswiesen. In der letzten Ratssitzung wurde beschlossen, dass die Verwaltung im Finanzausschuss am 27.08.15 die bisher tatsächlich an die Banken geleisteten Zahlungen darstellen muss.

Neben dem Aspekt, dass sich Bürgermeister Mueller-Zahlmann und Kämmerer Marco Kindler womöglich der Straftat der Untreue schuldig gemacht hätten, verbot die Gemeindeordnung die in Rede stehenden Zinsgeschäfte. Dazu Fraktionsvorsitzender Reiner Barg: „Nach der Gemeindeordnung ist das Spekulieren mit Steuergeldern verboten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob bei den Geschäften Gewinne oder Verluste entstehen.“
Axel Nicke ergänzt: „Wäre dies nicht so, hätten Herr Mueller-Zahlmann und Herr Kindler auch mit Steuergeldern ins Spielcasino gehen können.“ Mit dem Geld der Bürger dürfe eben nicht gezockt werden.

Die Gemeindeordnung ist die rechtliche Arbeitsgrundlage der Verwaltung. Von daher hätten sowohl der Bürgermeister als auch der Kämmerer wissen müssen, dass die Zinsgeschäfte verboten seien, so die BBO. Barg: “Das ist schon alles sehr irritierend. Hätte die Verwaltungsspitze die Gemeindeordnung beachtet, wäre es erst gar nicht zu dem Verfahren gekommen.“