Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Rekommunalisierung Strom/Gas Drucken
Gericht lehnt Antrag ab
Samstag, 22. Juni 2013
Eon-Entscheidung

Bad Oeynhausen (WB). Das Mindener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen einen Ratsbeschluss vom Dienstag abgelehnt. Der Beschluss sieht vor, dass die Stadt ihre Anteile an der Eon Westfalen-Weser (EWA) an die neu zu gründende Westfalen Weser Energie (WWE) überträgt.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens »Starke Stadtwerke« um Rechtsanwalt Stefan Ott wollten diesen Schritt mit dem Eilantrag verhindern. Der Antrag habe keinen Erfolg und sei unzulässig, stellten die Richter fest.

Sie führen zunächst aus, dass das derzeit laufende Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung habe. Der Rat hatte es zwar für zulässig erklärt, das hatte Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann aber beanstandet und den Kreis als Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten. Damit sei die Frage der Zulässigkeit noch nicht festgestellt.

Zudem sei der Eilantrag unzulässig, weil er, so die Richter, »ins Leere geht«. Denn mit der Sitzung des Verwaltungsrates im Anschluss an die Ratssitzung sei der Ratsbeschluss bereits umgesetzt. »Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 18. Juni 2013 bedarf es keiner weiteren Rechtsakte der Antragsgegnerin mehr, die im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt werden könnten«, heißt es vom Verwaltungsgericht. In einer Absichtserklärung hätten andere Gesellschafter der künftigen WWE der Stadt ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ein Bürgerentscheid nach einem »möglicherweise zulässigen Bürgerbegehren« und ein eventuell daraus resultierender Austritt aus der WWE seien dadurch möglich.

In der Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stärkt das Verwaltungsgericht unmissverständlich die Rechtsauffassung von Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann. Aus Sicht der Richter spreche vieles dafür, »dass das Bürgerbegehren ungeachtet der Beschlüsse des Rates unzulässig ist«.

Stefan Ott deutet an, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens aller Wahrscheinlichkeit nach keine Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen werden. »In der Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG ›Rechtsnachfolgerin im Sinne des Bürgerbegehrens‹ der Eon Westfalen-Weser ist und deswegen die Einbringung der Aktien der EWA in die WWE nicht das Aus für das Bürgerbegehren bedeute. Über diese rechtliche Bewertung sind die vertretungsberechtigten Personen sehr erfreut«, sagte Ott.

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 22.06.2013