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Gericht soll Unterschrift stoppen
Donnerstag, 20. Juni 2013
Initiatoren des Bürgerbegehrens kämpfen weiter

Bad Oeynhausen (VD). Die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ratssondersitzung am Dienstag hatte Günther Kunerth zu einer provozierenden Frage genutzt. »Warum haben so viele Mitglieder des Rates Angst vor den Bürgern?«

Kunerth, Mitglied im Verein Gaspreis-runter Westfalen, ärgerte sich über das von der Stadtverwaltung nicht zugelassene Bürgerbegehren. Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann fand eine schlichte Anwort: »Ich glaube, ich kann für den gesamten Rat sprechen: Es hat niemand Angst vor dem Votum der Bürger.« Aber er müsse sich an die Rechtsauffassung halten.

Doch so einfach will sich Stefan Ott, Rechtsanwalt und Unterstützer des Bürgerbegehrens, nicht mit der Entscheidung des Rates zur Übertragung der Eon-Anteile an die neu zu gründende Gesellschaft Westfalen Weser Energie (das WESTFALEN-BLATT berichtete gestern) abfinden. »Mit der Entscheidung läuft das Bürgerbegehren ins Leere, da die Fragestellung auf dann nicht mehr existierende Anteile an der Eon Westfalen Weser abzielt«, erläutert Stefan Ott. Noch gestern sollte deshalb beim Verwaltungsgericht Minden ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht werden, mit der verhindert werden soll, dass Bürgermeister und Stadtwerke-Vorstand am Montag ihre Unterschriften zur Gründung der neuen Gesellschaft leisten.

»Wir hoffen, gerichtlich prüfen lassen zu können, ob die Ratsmitglieder auf Basis richtiger Informationen ihre Entscheidung getroffen haben«, berichtet der Rechtsanwalt weiter. Damit spielt er auf die im Raum stehende und angedrohte Vertragsstrafe von 7,4 Millionen Euro an, falls die Stadt ihre Eon-Anteile verkauft. »Wir haben durchaus Verständnis für das Verhalten der Ratsmitglieder, diese Drohkulisse war unserer Meinung nach maßgeblich für die Meinungsbildung.«

Auch in Sachen Bürgerbegehren ist es noch nicht vorbei. Der Kreis prüft derzeit die Zulässigkeit. »Wir haben sehr viel Arbeit hineingesteckt und geben das nicht kampflos auf«, sagt Stefan Ott. Das Verwaltungsgericht Minden hatte das Löhner Bürgerbegehren bereits für unzulässig erklärt. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ist eingelegt. Ott: »Es ist ein Verdienst des Bürgerbegehrens, dass die Eon-Beteiligung nicht einfach durchgewunken wurde. Wir hatten allerdings gehofft, dass wir nicht eine Diskussion über die Zulässigkeit führen, sondern über die Inhalte der Eon-Beteiligung.«

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 20.06.2013