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»Im Zweifel für die Demokratie«
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Donnerstag, 16. Mai 2013
Rat erklärt Bürgerbegehren für zulässig – Bürgermeister kann Beschluss beanstanden

Von Viola Dietrich
Bad Oeynhausen(WB). Der Stadtrat hat gestern Abend beschlossen, das Bürgerbegehren zum Verkauf der Eon-Anteile zuzulassen. Diese Entscheidung widerspricht einem Rechtsgutachten der Stadt, das das Begehren für unzulässig erklärt hatte (diese Zeitung berichtete exklusiv).

Rechtsanwalt Dr. Stefan Ott, Unterstützer des Bürgerbegehrens und Mitglied im Verein Gaspreis-runter Westfalen, war in seiner Stellungnahme zu einem anderen Urteil gekommen.

»Jetzt haben wir also zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir sind keine Juristen und müssen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden«, stellte Andreas Korff, Fraktionsvorsitzender der Linken, fest. Wie er warfen mehrere Fraktionen der Verwaltung vor, das Bürgerbegehren von vornherein nicht genügend unterstützt zu haben. So sagte Dr. Volker Brand, Fraktionsvorsitzender der Grünen: »Es war kein faires Verfahren. Es macht den Eindruck, man hat das Bürgerbegehren gar nicht gewollt. Warum gab es eingangs keine ausreichende Beratung für die Initiatoren des Bürgerbegehrens?« Diese Vorwürfe wies Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann zurück. Die Verwaltung stehe dem Bürgerbegehren neutral gegenüber. »Eine verbindliche Rechtsberatung ist nicht vorgesehen. Die rechtliche Prüfung geschieht erst am Ende, wie jetzt gerade«, ergänzte Herbert Bunte, Leiter des Büros des Bürgermeisters.

Reiner Barg, Fraktionschef der Bürger für Bad Oeynhausen, verwies auf die mehr als 3000 Unterschriften, die für das Bürgerbegehren gesammelt worden waren. »Das ist ein starkes Votum. Das zu ignorieren, wäre ein starkes Stück.« CDU-Fraktionsvorsitzender Kurt Nagel kritisierte das städtische Gutachten. »Ich halte die Argumentation für abwegig, dass die Begründung irreführend sein soll. Wer soll diese Anforderungen an ein Bürgerbegehren überhaupt noch erfüllen?« Rainer Müller-Held (Grüne) gab zwar zu, das Bürgerbegehren aufgrund von Zweifeln an der Fragestellung nicht unterschrieben zu haben, unterstützte aber die Absicht der Ratsmehrheit, es für zulässig zu erklären. »Im Zweifel für die Demokratie«, sagte er mehrfach.

Lediglich die SPD-Fraktion unter ihrem Vorsitzenden Dr. Olaf Winkelmann wollte sich nicht entscheiden, sondern die Unterlagen der Kommunalaufsicht zur Prüfung zukommen lassen. »Wir wollen uns in die Lage versetzen, rechtlich einwandfrei entscheiden zu können«, meinte Winkelmann. Vor der Abstimmung ergriff erneut Kurt Nagel das Wort: »Wir reden über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, nicht über die möglichen inhaltlichen Konsequenzen, die ein Bürgerentscheid nach sich ziehen könnte. Diese Verantwortung tragen dann die Bürger.«

Bei Enthaltung der SPD wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann hat nun jedoch die Möglichkeit, diesen Beschluss zu beanstanden, wenn er der Meinung ist, dass dieser gegen geltendes Recht verstößt. »Das würde bedeuten, dass das Thema in der nächsten Ratssitzung am 5. Juni erneut auf der Tagesordnung steht«, erläuterte Herbert Bunte auf Anfrage dieser Zeitung. Bis dahin haben alle Fraktionen Gelegenheit, erneut darüber nachzudenken. Kommt der Rat dann zum gleichen Ergebnis, greift ein Automatismus und die Kommunalaufsicht wird eingeschaltet. Die entscheidet dann über Zu- oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Der nächste Tagesordnungspunkt zum Ankauf von weiteren Anteilen an der Westfalen Weser Energie wurde nach einigen Diskussionen auf Antrag der SPD-Fraktion bis zur nächsten Ratssitzung vertagt. Da der Stichtag für den Ankauf am 24. Juni ist, ergeben sich daraus keine Nachteile. Für Stefan Ott verlief die Ratssitzung zufriedenstellend: »Wir sind begeistert. Das war bei der Druckvorlage der Verwaltung, mit der Absicht weitere Anteile zu kaufen, so nicht zu erwarten.«

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 16.05.2013