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Stadt setzt auf große Lösung
Mittwoch, 19. Juni 2013
Beteiligung an Eon-Nachfolger Westfalen Weser Energie – Sonderkündigungsrecht lässt Hintertür offen

Von Viola Dietrich
Bad Oeynhausen (WB). Die Stadt Bad Oeynhausen beteiligt sich an der Gesellschaft Westfalen Weser Energie und überträgt ihre Anteile an der Eon Westfalen Weser (EWA) in Höhe von 1,57187 Prozent. Das hat der Stadtrat gestern Abend entschieden.

Im Unterschied zu vorherigen Vorschlägen der Stadtverwaltung wird die Anzahl der Anteile an der neuen Gesellschaft nicht erhöht. Mit der beschlossenen Unterzeichnung einer Absichtserklärung wird der Stadt Bad Oeynhausen von Seiten der Westfalen Weser Energie (WWE) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, um ein diskriminierungsfreies Konzessionierungsverfahren zu ermöglichen. Diese Frist läuft bis Ende des Jahres.

Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann hat in einer Mehrheitsentscheidung den Auftrag erhalten, diese Frist im Anschluss an die Unterzeichnung nachzuverhandeln, um das Sonderkündigungsrecht auch bis zur Entscheidung über die Konzessionsvergabe in Anspruch nehmen zu können.

Vor der Entscheidung zur Übertragung der Eon-Anteile an die neue Gesellschaft, die am kommenden Montag ins Leben gerufen werden soll, gab es reichlich Diskussion. An deren Ende stand eine Reihe von Anträgen verschiedener Fraktionen. So hatte Dr. Volker Brand, Grünen-Fraktionschef, gleich zu Beginn der Sitzung einen Ratsbürgerentscheid ins Gespräch gebracht. Bei 28 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde dieser Antrag abgelehnt. Andreas Korff (Linke) forderte, vom Sonderkündigungsrecht sofort nach Übertragung der Anteile Gebrauch zu machen.

Hendrik Kemena (Bürger für Bad Oeynhausen) wollte durch eine ergänzende Formulierung sichergestellt haben, dass mit der Absichtserklärung auch eine Konzessionsvergabe an Dritte – und nicht an die WWE – möglich ist. Auch diese Anträge wurden abgelehnt.

Klaus Mueller-Zahlmann machte deutlich, dass jede Nachverhandlung der bereits von der Gegenseite unterschriebenen Absichtserklärung eine weitreichende Konsequenz hätte: »Ich unterschreibe nichts, wofür ich nicht den Auftrag erhalten habe.« Wenn zunächst über Inhalte der Absichtserklärung nachverhandelt werden müsse, um sie dann – nur mit der erneuten Zustimmung des Stadtrates – zu unterschreiben, liefe die Zeit bis Montag davon.

Während zunächst noch der Bürgerentscheid im Raum stand, wurde schnell klar, dass dieser Weg nicht mehrheitsfähig sein würde. »Das Halten der Anteile ist eine rentierliche Kapitalanlage. Das ist keine Entscheidung gegen die Bürger, sondern für die Stadt«, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Kurt Nagel. Und Dr. Olaf Winkelmann, SPD-Fraktionschef: »Es ist eine Entscheidung für die wirtschaftlichen Interessen der Stadt, das kommt am Ende allen Bürger zu Gute.« Die Frage von Klaus Breitenkamp (FDP), ob die Absichtserklärung mit dem Sonderkündigungsrecht rechtsverbindlich sei, beantwortete der Bürgermeister positiv. So waren sich die Fraktionen am Ende zumindest einig, mit der Unterzeichnung Zeit zu gewinnen, um in Ruhe über die Konzessionsvergabe entscheiden zu können. »In Bad Oeynhausen wird derzeit ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionsverfahren durchgeführt, welches vor der Entscheidung über die Rekommunalisierung der EWA nicht abgeschlossen werden kann. Um den Anschein einer Vorfestlegung zu vermeiden, soll den Stadtwerken im Falle der Beteiligung an der WWE ein Sonderkündigungsrecht befristet bis zum 31. Dezember 2013 eingeräumt werden«, heißt es in der Absichtserklärung.

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 19.06.2013