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»Bei uns gibt es keine Willkür«
Freitag, 11. Mai 2012
Streit zu namentlichen Abstimmungen im Rat

Von Claus Brand
Bad Oeynhausen (WB). Soll oder muss das Ergebnis einer namentlichen Abstimmung im Rat oder einem Fachausschuss der Niederschrift des Sitzungsprotokolls für die Politiker beigefügt werden? Darüber wurde am Mittwoch im Rat heftig gestritten.

Die BBO-Fraktion hatte dies zu einem Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 29. Februar rückwirkend beantragt. Seinerzeit ging es um einen BBO-Antrag, der Rat solle sich dafür aussprechen, die Schließung der Krankenhaus-Küche rückgängig zu machen. Andreas Korff (Linke) hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt. Sie sieht so aus, dass jedes Ratsmitglied aufgerufen wird und sein Votum mit Ja oder Nein dokumentieren muss. Der Rat beschloss seinerzeit, vom Landrat mit Blick auf die Mühlenkreis-Kliniken die Bildung eines Beirates zu fordern, in dem Interessen des Krankenhauses Bad Oeynhausen besser vertreten werden können.

Darum ging es jetzt inhaltlich nicht mehr, sondern um die Protokoll-Formalie. Bei der Begründung des Antrages berichtete Reiner Barg (BBO) von einem Gespräch dazu mit Herbert Bunte, Leiter des Büros des Bürgermeisters. Barg: »Die Abstimmungen werden protokolliert. Aber sie werden nicht automatisch versendet. Das finden wir befremdlich.« Das Wesen einer solchen Abstimmung sei zu erfahren, wie jeder Mandatsträger in einer Sachfrage abgestimmt habe. Herbert Bunte habe ihm erklärt, dass es eine rechtliche Grundlage für die Anlage zum Protokoll nicht gebe, auch nicht in der Gemeindeordnung. Barg: »Also ist es eine beliebige Entscheidung der Verwaltung.« Diesen Vorwurf ließ Herbert Bunte nicht auf sich sitzen: »Es gibt keine Willkür und Beliebigkeit. Es gibt die Gemeindeordnung, nach der wir seit vielen Jahren verfahren.« Und so sei es Praxis, die Liste zur namentlichen Abstimmung dem Original-Protokoll, der Original-Niederschrift, beizufügen. Er forderte vom Rat eine klare Anordnung zum Umgang mit namentlichen und auch geheimen Abstimmungen. Bei letzteren hatte er darauf verwiesen, dass die Stimmzettel dem Original des Protokolls beigefügt würden.

In der Debatte stellte Reiner Barg mehrfach das Argument der Transparenz für den Bürger in den Vordergrund. Deshalb fordere die BBO zudem, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über das Bürgerinformations-System der Stadt öffentlich zu machen. Zuvor hatte er die Forderung so formuliert, die Liste mit der namentlichen Abstimmung auch im Internet einzustellen.

Dr. Volker Brand (Grüne) versuchte die Wogen zu glätten: »Da kann man die Schärfe herausnehmen. Es geht um Transparenz. Warum soll man das nicht tun? Alle Mandatsträger wissen, was sie tun. Da muss nicht der Mantel des Schweigens drüber gehüllt werden.« Peter Kaeseberg (CDU) meinte dagegen: »Herr Bunte hat die rechtliche Situation erläutert. Dem ist nichts hinzuzufügen.« Die Intention des Antragstellers, der BBO, sei doch klar. »Es geht darum, für jedermann Informationen ins Internet zu stellen, und zwar nicht wertfrei, sondern kommentiert.« In der Vergangenheit hätten mit dem Hinweis auf rechtliche Vorschriften von der BBO Beiträge von ihrer Seite genommen werden müssen. Barg hielt entgegen: »Es gibt in der Gemeindeordnung keine Bestimmung, dass Protokolle von namentlichen Abstimmungen nicht versendet werden dürfen.« So wie es jetzt geregelt sei, sei es Handeln, »weil man es so tut.« Hier bedürfe es einer Klärung durch den Rat. »Wenn Sie meinen, der politische Gegner geht damit falsch um, dann können Sie ja handeln.«

SPD-Fraktionschef Dr. Olaf Winkelmann sagte: »Alle Vor- und Nachteile sind ausgetauscht zum Verfahren, das wir 25 Jahre praktizieren. Ich beantrage Schluss der Debatte.« Dafür stimmten SPD, CDU und FDP. So folgte die Abstimmung über den BBO-Antrag, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung aus der Februar-Sitzung der Niederschrift beizufügen und dies über das Bürgerinformations-System zu veröffentlichen. Dies nutzte Axel Nicke (BBO), namentliche Abstimmung darüber zu beantragen. Dafür muss ein Fünftel der Ratsmitglieder, also mindestens neun Personen stimmen, um das Quorum zu erfüllen. 31 Ratsmitglieder von CDU, SPD und FDP stimmten schließlich namentlich gegen den BBO-Antrag.


© 2012 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 11.05.2012