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Striet erhielt weitere Zahlungen
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Donnerstag, 31. Januar 2013
Weitere Jobs beim Kreis

Von Christian Busse
Kreis Minden-Lübbecke (WB). Nach dem Bekanntwerden der Zahlungen an Kreisbaudezernenten Jürgen Striet stehen nun weitere Zahlungen an den Beamten der Kreisverwaltung zur Diskussion.
Wie gestern berichtet, hat Kreisbaudezernent Jürgen Striet im Zuge des Neubaus des Johannes-Wesling-Klinikums drei Prämien in Höhe von 35 000 Euro sowie eine monatliche Zahlung im »dreistelligen Bereich« erhalten. Das Geld sei für die Einhaltung der Bauzeiten an den Baudezernenten geflossen, der nebenbei die technische Bauplanung für das Millionenobjekt übernommen hatte. Die Bezirksregierung Detmold prüft diese und weitere Zahlungen an Angestellte und Beamte der Kreisverwaltung.

Jürgen Striet ist neben seiner Tätigkeit als Dezernent und Chefplaner des Klinikums außerdem Werksleiter des Abfallentsorgungsbetriebs Minden-Lübbecke (AML) sowie der AML-immo GmbH. Diese hat sowohl für die Mühlenkreiskliniken als auch für die Pohlsche Heide und den Kreis Immobilien gekauft und gebaut.

Nach Angaben des Landrates Dr. Ralf Niermann erhält er für diese Tätigkeit eine monatliche Entlohnung. Wie hoch diese ist, konnte der Landrat nicht sagen. Auch ob er diese Leistung ordnungsgemäß an seinen Dienstherren abführt, wollte die Kreisverwaltung gestern auch auf mehrfache Nachfrage nicht beantworten. Nach Angaben eines Insiders soll Striet jedoch für einen Teil seiner Aufgaben weitere Zahlungen in nicht »unerheblicher Höhe« erhalten. Ob diese Einnahmen Striets trotz seines Spitzengehaltes von 6550 Euro (B 2) pro Monat erlaubt sind, muss nun die Bezirksregierung prüfen. Die Nebentätigkeitsverordnung für Beamte sieht eine Grenze in Höhe von 6000 Euro pro Jahr für Nebentätigkeiten vor. Außerdem dürfen Nebeneinkünfte nur behalten werden, wenn sie nicht während der Dienstzeit erworben werden. Alle übrigen Zahlungen muss ein Beamter an den Dienstherrn abführen.

Allein die drei Zahlungen von insgesamt 35 000 Euro für die planmäßige Fertigstellung des Johannes-Wesling-Klinikums sind weit höher als der gesetzlich zugelassene Nebenverdienst eines Beamten.

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 31.01.2013