Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Thema - Schulentwicklung in B.O. Drucken
Gesamtschule wird flexibler
Dienstag, 13. November 2012
Stadtverwaltung will Vierzügigkeit aufheben - Entscheidung im Schulausschuss

Von Viola Dietrich
Bad Oeynhausen (WB). Die Zügigkeit an der Gesamtschule Bad Oeynhausen soll aufgehoben werden. Bisher waren dort vier Klassen pro Jahrgang vorgesehen. Zu diesem Schuljahr war aufgrund der Problematik an der Hauptschule eine Ausnahmegenehmigung für eine fünfte Eingangsklasse erteilt worden.

Diese Genehmigung wurde von der Bezirksregierung Detmold nur erteilt unter der Voraussetzung der Aufhebung der Zügigkeit zum nächsten Schuljahr.

Die aktuelle Prognose an der Gesamtschule sieht folgende Schülerzahlen vor:
2013/2014: 132
2014/2015: 138
2015/2016: 143
2016/2017: 129
2017/2018: 120
2018/2019: 132

Um frühzeitig Klarheit über das Übergangsverfahren zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2013/2014 zu erlangen, ist die Aufhebung der Zügigkeit der Gesamtschule nach Ansicht der Stadtverwaltung ein geeignetes Mittel. Diese soll in der Sitzung des Schulausschusses am Mittwoch, 21. November, 18 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus I beschlossen werden. Gleichzeitig hat auch die Gesamtschule ein entsprechendes Vorgehen ausdrücklich eingefordert, um rechtzeitig bei der Zuweisung der entsprechende Anzahl an Lehrkräften berücksichtigt werden zu können. Ein Beschluss der Schulkonferenz ist zeitnah zu erwarten.

Die Änderung der Zügigkeit einer Schule ist eine genehmigungspflichtige Maßnahme. Sie bietet dem Schulträger die Möglichkeit, auf Veränderungen der Schülerzahlen zu reagieren. Gleichzeitig ist sie das einzige gesetzliche Steuerungsinstrument des Schulträgers zur Lenkung von Schülerströmen. Die Zügigkeitsfestlegung betrifft alle Jahrgänge einer Schule. Zu berücksichtigen sind die räumlichen Gegebenheiten der Gesamtschule im Schulzentrum Nord. Bereits im Rahmen der Bildung der Mehrklasse zum Schuljahr 2012/2013 hat die Hauptschule zwei Unterrichtsräume abgetreten und für das kommende Schuljahr der Abgabe von weiteren drei Räumen zugestimmt. Damit dürfte laut Stadtverwaltung dem Raumbedarf Rechnung getragen werden. Eine weitere Raumzuordnung ist zwischen Schulträger und den drei betroffenen Schulen im Schulzentrum Nord zu klären. Die Aufhebung der Zügigkeit der Gesamtschule wird in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Sekundarbereich berücksichtigt.

© 2012 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 13.11.2012