Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Zinswettgeschäfte Stadt B.O. Drucken
Haftungsprüfung soll ausgeweitet werden
Dienstag, 02. Juni 2009
Fraktion Barg/Nicke verweist auf Lübbecker Fall

Bad Oeynhausen/Lübbecke (cb/stb). Die Fraktion Barg/Nicke will in der Stadtratssitzung am 24. Juni einen neuen Anlauf unternehmen, die Klärung der Haftungsfrage zu den umstrittenen Zinsgeschäften auf Kämmerer Marco Kindler auszuweiten. Hintergrund ist die Weiterentwicklung eines ähnlichen Falles in der Nachbarstadt Lübbecke.

In einer Sondersitzung am 14. Mai hatte der Bad Oeynhausener Stadrat unter anderem beschlossen, durch einen externen Experten den entstandenen Schaden durch den Abschluss der Zinsgeschäfte beziffern zu lassen, und sollte dieser vorliegen, auch die Haftungsfrage zu klären, allerdings nur in Bezug auf die Person von Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann. Die kommunalen Wirtschaftsbetriebe (WBL) in Lübbecke bereiten jetzt eine Schadensersatzklage gegen ihren Kämmerer Achim Wippermann vor. Das gaben die WBL am Freitag bekannt. Ein Vergleichsangebot Wippermanns lehnten die WBL nach Informationen dieser Zeitung ab.

Die Forderung gegenüber dem ehemaligen WBL-Geschäftsführer und beurlaubten Kämmerer belaufen sich auf 825 000 Euro. Mit hochriskanten Zins-Swap-Geschäften hatten die WBL einen Verlust von 1,6 Millionen Euro gemacht. Nach bisher unbestätigten Informationen hat die Bank die Hälfte der Verluste aus Kulanz übernommen. Die andere Hälfte will die Stadt nun von dem ehmaligen WBL-Geschäftsführer, der das Geschäft ohne den notwendigen Gesellschafterbeschluss abgeschlossen haben soll, erstattet bekommen.

Seit einigen Monaten verhandeln die Rechtsanwälte der beiden Parteien über eine außergerichtliche Einigung. Nach Informationen dieser Zeitung hat Achim Wippermann bereits ein Vergleichsangebot der Stadt abgelehnt. Darin sollen die möglichen Schadensersatzansprüche gegen die Gehalts- und Pensionsforderungen aufgerechnet werden. Ein Lübbecker Ratsmitglied sagte gegenüber dem WESTFALEN-BLATT, dass Achim Wippermann mit diesem Angebot nicht wirtschaftlich runiert wäre.

Ein Gegenangebot des ehemaligen Kämmerers wird zurzeit in den politischen Gremien verhandelt. In nicht-öffentlicher Sitzung sind die Ratsmitglieder von dem Rechtsanwalt und Verwaltungsexperten der Stadt, Dr. Bernhard König, über das Angebot Wippermanns in Kenntnis gesetzt worden. Doch scheint dies für die Ratsmitglieder und die WBL-Gesellschafterversammlung nicht akzeptabel zu sein. In einer Pressemitteilung bestätigen die Wirtschaftsbetriebe, dass bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Daher werde jetzt eine Klage vorbereitet, da am 30. Juni die Schadensersatzansprüche verjähren. Dennoch sei die WBL weiter an einem Vergleich interessiert.

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Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt 30.05.2009