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"Urteile sind Rückenwind für mich"
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Dienstag, 10. September 2013
Zinsgeschäfte: Bürgermeister Mueller-Zahlmann sieht sich durch Gerichts-Entscheidungen bestätigt

Von Jörg Stuke
Bad Oeynhausen. Drei aktuelle Urteile des Landgerichts Düsseldorf zu risikoreichen Zinsgeschäften von Kommunen geben Klaus Mueller-Zahlmann Hoffnung. Die Düsseldorfer Richter hatten zwei Gemeinden und einem Landkreis Recht gegeben, die ihre Verluste aus sogenannten "Swaps" gegenüber der westdeutschen Landesbank eingeklagt hatten. Die Kommunen seien bei diesen Geschäften nicht ausreichend beraten worden, urteilten die Richter vom Rhein. "Ich sehe dieses Urteil als Rückenwind für mich", kommentierte Bad Oeynhausens Bürgermeister.

Im November 2012 hatte die Staatsanwaltschaft in Bielefeld Anklage gegen Klaus Mueller-Zahlmann und Bad Oeynhausens Kämmerer Marco Kindler erhoben. Der Vorwurf der Ankläger: Bürgermeister und Kämmerer hätten sich beim Abschluss risikoreicher Zinsgeschäfte (Swaps) mit der Westdeutschen Landesbank der Untreue schuldig gemacht. Konkret beanstandete die Staatsanwaltschaft drei solcher Zinsgeschäfte, allesamt abgeschlossen bei der WestLB.

Solche Geschäfte haben der Justiz inzwischen reichlich Arbeit beschert. Die Vorermittlungen der Bielefelder Staatsanwaltschaft gegen Kindler und Mueller-Zahlmann dauerten rund drei Jahre, seit fast einem Jahr prüft die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts nun schon, ob sie die Anklage zulässt und ein Verfahren eröffnet - oder nicht (wir berichteten mehrfach). Ein Termin für die Entscheidung ist laut Landgericht noch nicht in Sicht.

Parallel dazu hat es etliche Klagen gegen die Banken gegeben, mit denen die Kommunen Zinstauschgeschäfte abgeschlossen hatten. Beim Landgericht in Düsseldorf sind allein 30 Klagen auf Schadensersatz gegen die WestLB anhängig. Am vergangenen Freitag entschieden die Düsseldorfer Richter über die Klagen der Gemeinden Übach-Palenberg, Kreuztal und des Ennepe-Ruhr-Kreises. Insgesamt ging es hier um einen Streitwert von rund 68 Millionen Euro. "Wenn diese Urteile Bestand haben, bestätigen sie meine Auffassung, dass wir in Bad Oeynhausen ohne eigenes Verschulden in diese Lage geraten sind", sagte Mueller-Zahlmann der NW.

Das Landgericht Bielefeld ist da in seiner Bewertung zurückhaltender. Denn grundsätzlich sei zwischen einer zivilrechtlichen Entscheidung - wie der in Düsseldorf gefallenen - und einer strafrechtlichen - wie im Fall von Bürgermeister und Kämmerer - zu unterscheiden. "Die Entscheidung aus Düsseldorf könnte möglicherweise Denkanstöße für unsere Wirtschaftsstrafkammer geben. Sie muss es aber nicht", sagte der Sprecher des Landgerichts, Guiskard Eisenberg.

Oberstaatsanwalt Christoph Mackel ist noch skeptischer. "Ob bei den Bad Oeynhausener Zinsgeschäften eine mangelnde Aufklärung durch die Bank vorliegt, haben meine Kollegen ja überprüft. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass die Düsseldorfer Urteile hier Auswirkungen auf das Strafverfahren haben werden", sagte Mackel.

Geradezu ausgeschlossen erscheint, dass Bad Oeynhausen in Folge der Düsseldorfer Urteile nun ebenfalls auf Schadenersatz von Seiten der WestLB hoffen kann. "Der Stadtrat hat beschlossen, auf eine Klage gegen die Landesbank zu verzichten", erinnert Klaus Mueller-Zahlmann. Dazu habe auch ein unabhängiger Gutachter geraten. "Wesentlicher Punkt war dabei, dass ein Schaden gar nicht beziffert werden konnte, der der Stadt möglicherweise durch die Geschäfte entstehen könnte", so Mueller-Zahlmann. Tatsächlich hatte auch die Staatsanwaltschaft im November bei der Anklageerhebung erklärt, dass auch ihr Sachverständiger keine konkrete Schadenshöhe benennen könne.

Jetzt zu überlegen, womöglich noch eine Klage gegen den Nachfolger der inzwischen auflösten WestLB, die Portigon AG, nachzuschieben, erscheint müßig. Die Bad Oeynhausener Geschäfte dürften verjährt sein.

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 10.09.2013