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Pressemitteilungen
Themen Realsteuern und Parkraumbewirtschaftung PDF Drucken E-Mail
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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Offener Brief an IHK
Sonntag, den 03. April 2016 um 08:00 Uhr
Betr.: Ihr Schreiben vom 24.03.2016 an Herrn Bürgermeister Wilmsmeier zu den Themen Realsteuern und Parkraumbewirtschaftung

Sehr geehrte Herren!

Als Vertreter der IHK und Vertreter des Netzwerks Bad Oeynhausener Wirtschafts- organisationen haben Sie ein natürliches und berechtigtes Interesse an der Aufstellung des kommunalen Haushaltsplanes und hier insbesondere an der Gestaltung der Steuerhebesätze. Von daher trifft Ihre engagierte und kompetente Stellungnahme unser Interesse und wir setzen uns gerne damit auseinander.

Sehr deutlich schildern Sie das Für und Wider von Realsteuererhöhungen. Ihre Kritik daran können wir vollumfänglich bestätigen. Natürlich dürfen Realsteuererhöhungen nicht als automatische Restgröße zur Abdeckung von verbleibenden Defiziten gesehen werden. Es besteht vielmehr die Pflicht von Rat und Verwaltung, entschieden die Haushaltsstruktur so zu gestalten, dass sich dauerhaft Ausgaben und Einnahmen decken, schlichtweg sich zu seriösem, kaufmännischem Denken und Handeln zu verpflichten. Genau dieses verschiebt Haushaltsprobleme nicht in die Zukunft, sondern löst Probleme gegenwärtig und sorgt damit für Vertrauen und Stabilität.

Sicherlich haben Sie unser politisches Handeln als Vertreter der örtlichen Wirtschaft verfolgt. Daher werden Sie festgestellt haben, dass wir genau nach diesen Prinzipien versuchten, die Finanz- und Haushaltssituation der Stadt Bad Oeynhausen zu stabilisieren. Ferner wiesen wir auf die massiven Schieflagen in der Haushaltsstruktur und im kommunalen Handeln hin.

Beispielhaft sei hier genannt: Ausstehen der Verwaltungsreform mit einem entsprechenden Personalentwicklungskonzept, Grundstücksangelegenheiten, Zinswetten, Unternehmensbeteiligungen, die das Geld der Steuerzahler verbrauchten, gescheiterte Hotel- und Rathausbau-Phantasien, das fehlende Engagement zur interkommunalen Zusammenarbeit.
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Neues Wohngebiet A 30/Breitensiek BBO: Gesundes Wohnen nicht möglich? PDF Drucken E-Mail
Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Nordzerschneidung
Sonntag, den 06. Dezember 2015 um 20:00 Uhr
20090121 Logo BBO hohe Aufloesung

Bad Oeynhausen. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte mehrheitlich in der letzten Sitzung für die Wohnbebauung einer ca. 11.000 m² großen Fläche am Breitensiek zu. Die Vertreter der Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) argumentierten in der Sitzung entschieden gegen die geplante Änderung des FNP.

Axel Nicke: „Die zukünftige Wohnbaufläche liegt unmittelbar neben und parallel zur neuen Stadtautobahn und wird begrenzt durch einen teilweise ca. 11 Meter hohen Lärmschutzwall. Südöstlich belastet die stark befahrene Dehmer Straße das Gebiet.“ Nach Ansicht der BBO wird das zukünftige Wohngebiet durch Lärm und Schadstoffe von der Dehmer Straße und der A 30neu stark belastet.

Reiner Barg: „Auf der Dehmer Straße fahren am Tag ca. 15.000 Kraftfahrzeuge; auf der A 30neu prognostiziert über 30.000 KFZ. Schon mit einer Verkehrsmenge von über 10.000 KFZ in 24 Std. sind die Grenzwerte des 22. Bundes-Immissionsschutzgesetzes überschritten. Gesundes Wohnen wird dort wohl nicht möglich sein. Auch der Kreis Minden Lübbecke weist auf die besondere Problematik, insbesondere durch die Nachbarschaft zur A 30neu hin und bittet in seiner Stellungnahme um Klärung.

Axel Nicke: „In der Sitzung habe ich mehrfach auf die außerordentliche Belastung mit Schadstoffen der zukünftigen Wohnbaufläche durch die A 30neu hingewiesen. Sie dürfte dreimal so hoch sein wie die Belastung durch die Dehmer Straße.“ Weiterhin lägen die Häuser in Folge des bis zu 11 Meter hohen Lärmschutzwalls den größten Teil des Tages im Schatten. Nicke und Barg: „Bei dieser Situation kann wohl niemand von gesundem Wohnen sprechen!“ Warum mit hohen Kosten und Aufwand ein nicht lebenswertes Wohngebiet geschaffen werden soll ist für die BBO nicht nachvollziehbar. Zudem schaffe man einen Präzedenzfall für andere, ebenfalls betroffene Grundstückseigentümer.
 
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