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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Zinswettgeschäfte Stadt B.O PDF Drucken E-Mail
BBO bezieht Stellung zu Darstellungen von Bürgermeister und Kämmerer zu schweren Verlusten aus Zinswetten
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Freitag, 11. September 2015
  18 Barg, Reiner klein
  Reiner Barg
Fraktionsvorsitzender BBO
  11 Nicke, Axel klein
  Axel Nicke
stellv. Fraktionsvorsitzender BBO
Bad Oeynhausen. Nach Auffassung der BBO sind die Darstellungen von Bürgermeister und Kämmerer zu den Verlusten aus Zinswettgeschäften Augenwischerei.

Barg: „Es sind 2 Stränge zu betrachten, deren Ergebnisse eindeutig sind:
 
Strang 1 umfasst von Bürgermeister und Kämmerer zahlreiche abgeschlossene Zinstauschgeschäfte, die strafrechtlich wohl nicht zu beanstanden sind. Dennoch sind daraus bis heute Belastungen in Höhe von insgesamt über  9 Mio. € entstanden.
Der Bürgermeister und auch der Kämmerer argumentieren immer wieder mit einer Absicherung der variablen Zinsen; wohlgemerkt mit Geschäften, die auf schwankende Zinskurven wetteten.
In mehreren unabhängigen Untersuchungen zu diesen Geschäften ist festgestellt worden, dass sowohl einzelne Geschäfte als auch die Gesamtkonzeption der Stadt im Sinne einer Zinssicherung gar keinen Sinn machen würden und zum Teil sogar von Anfang an kontraproduktiv waren.“

Diese Kritik sei keinesfalls eine Erfindung der BBO, sondern fußt auf Berichten von Fachleuten aus diesem Themengebiet, u.a. einer  der europaweit anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl &  Partner.

Daneben seien auch zahlreiche Verstöße gegen Verwaltungsrecht festgestellt worden. Die BBO erinnert daran, dass u.a. Konten zu diesen Geschäfte außerhalb des Haushalts geführt worden sind.

Nicke:“Die permanenten Relativierungen der Verwaltung nützen nichts. Irgend einer musste an diesen Geschäften viel Geld verdienen. Dazu bedurfte es mehrerer Wetten auf schwankende Zinskurven. Und da hatte die Bank einen klaren Wettbewerbsvorteil, zumal sie kurioser Weise gleichzeitig Berater für eben diese Geschäfte war. Das war ein schwerer Fehler.“

Die Bank habe die Geschäfte zudem nicht aus reiner Nächstenliebe angeboten. Das hätten  Kämmerer und Bürgermeister wissen müssen.

Barg:“Nach den Fachberichten und öffentlicher Expertenmeinungen zu der Thematik sind längst nicht nur wir der Meinung, dass derartige Geschäfte nicht in einen städtischen Haushalt gehören.

Zudem gebe es auch zahlreiche Kommunen, die sich seinerzeit keinesfalls auf die angebotenen Geschäfte einlassen wollten.

Barg weiter:“Strang 2 umfasst  Geschäfte, die nicht nur nach unserer Meinung und nach Fachmeinungen nicht in den Haushalt gehören, sondern die schon der Gesetzgeber eindeutig verbietet, weil sie noch risikoreicher sind, als die Geschäfte aus Strang 1.


Folgerichtig ermittelt hierzu die Staatsanwaltschaft Bielefeld seit Jahren und hat auch bereits 2012 Anklage wegen des Verdachts der schweren Untreue gegen Bürgermeister und Kämmerer erhoben.“
 
Nicke: „Und zwar schwere Untreue gegenüber dem Vermögen des Steuerzahlers. Dazu hat die Staatsanwaltschaft per Gutachten inzwischen auch einen Schaden i.H.v. 470.000 € für zwei der drei strafrechtlich relevanten Geschäfte festgestellt.“
Dies alles hätte die Staatsanwaltschaft wohl kaum getan, wenn sie die Geschäfte nicht für strafrechtlich relevant halten würde.

Barg und Nicke: „Die Ausreden von Bürgermeister und Kämmerer  können die Bürger über folgende Fakten nicht hinwegtäuschen. Die Belastungen liegen bei weit über 9 Mio. €. Dies hat man der Öffentlichkeit  lange verschwiegen und erst auf Aufforderung durch den Stadtrat - und eben nicht nur der BBO -  Preis gegeben. Und man hätte auch ehrlich sagen müssen, dass diese Geschäfte einen erheblichen Anteil daran hatten, dass die Stadt sich in der Haushaltssicherung befindet und dringend notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten und können.

Barg: „Und ein Ende dieses Alptraums ist nicht abzusehen. Die Geschäfte laufen im Wesentlichen noch 10 bis 20 Jahre. Das ist eine tickende Zeitbombe, die wir uns vor dem Hintergrund ohnehin knapper Finanzmittel gar nicht leisten können.“

Nicke:“So sieht kein verantwortliches Finanzmanagement aus. In jedem Betrieb der freien Wirtschaft wären beide Ihren Job ohne Zweifel los.“
Barg ergänzt: „Und auch in den allermeisten Kommunen würde ein solches Handeln und Verhalten nicht toleriert.“

Der städtische Haushalt sei öffentlich, weil es sich um Steuergeld handele.

Nicke: „Schlimm ist nämlich zusätzlich, dass die Geschäfte im Wesentlichen noch weitere 10 bis 20 Jahre laufen. Dadurch sind und bleiben große Kreditsummen einer Teilnahme an den seit einigen Jahren herrschenden sehr niedrigen Sollzinsen entzogen, wodurch weitere hohe Belastungen entstehen. Wo soll das noch hin führen? Hier entsteht Diskussionsbedarf, wie weiter zu verfahren ist.“

Barg: „Die Zahlen hätte von Anfang an jährlich auf den Tisch gehört, schon aus Transparenzgründen und damit der Rat hätte entscheiden können, wie weiter zu verfahren ist.“
Auch hinsichtlich der seit längerer Zeit immer wiederkehrende Fehlbeträge im Haushalt, Haushaltssicherungskonzepten und Sparmaßnahmen zeigen sich Barg und Nicke erschüttert: „Wenn wir daran denken, welche Kürzungen bei Infrastrukturmaßnahmen für den Bürger in der Vergangenheit hingenommen werden mussten und wie sich die Verwaltung auf der anderen Seite hinsichtlich der genannten Belastungen aus Swapgeschäften ausgeschwiegen hat, das macht einen schon sehr betroffen und nachdenklich.“
Absurd sei zudem, dass der Bürgermeister zwischenzeitlich sehr wohl finanzielles Potenzial für den Vorschlag einer Beförderung des Kämmerers unter den o.g. und den strafrechtlichen Aspekten gesehen hatte.
Die abschließende Bewertung von Barg und Nicke fällt entsprechend kritisch aus:

Nicke: „ Ums Zinsrisiken zu minimieren wettet man u.a. wohl kaum auf Zinskurven, die derartigen Schwankungen unterliegen. Das kann ich als Privatmann machen, um zu zocken. Als Kommune sollte man dies unterlassen, weil es sich um anvertrautes Steuergeld handelt.“

Als Kämmerer und Bürgermeister hätte man sich bei schon grober Betrachtung von Anfang an darüber klar werden müssen, dass diese Art von Geschäften an Zins- und Marktmechanismen gebunden sind, die eben nicht kalkulierbar sind, egal, wie lange irgendwelche Zinskurven bereits in eine Richtung liefen. Wäre dies anders, würde jeder Bürger auf derartige Geschäfte setzten, immerhin aber nur mit seinem eigenen Geld und eben nicht mit Steuergeld. Dass derartige Annahmen auf Entwicklung von Zins- oder Marktmechanismen eben regelmäßig schief gehen können, zeige allein der täglich Blick auf die Börsen und Zinsstrukturkurven. Daher hätten aus Sicht von Barg und Nicke derartige Geschäfte für Fachleute unter Einsatz von Steuergeld tabu sein müssen. Dies habe sich hier in der Realität mehr als bitter bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reiner Barg                gez. Axel Nicke