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Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Kommunalwahl 2009 PDF Drucken E-Mail
Keine Plakate im Kurpark
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Freitag, 07. August 2009
Werbung für Wahlen

Bad Oeynhausen (WB/hil). Seit Wochen hängen die Plakate und stehen die Werbeständer mit den Fotos der Rats- und Bürgemeisterkandidaten in allen Ortsteilen. Dabei gibt es Vorschriften, wo und wie die Schrifttafeln gehängt werden dürfen. Bei einer Größe von DIN A 0 - das sind die großen Wände - bedarf es zum Beispiel einer Genehmigung der Stadt.

»Die Stadt weist jedoch keine Standorte zu und nimmt auch auf die Anzahl der Plakate keinen Einfluss«, sagte Stadtsprecher Rainer Printz. Es werde lediglich zur Auflage gemacht, dass die Plakate die Verkehrssicherheit nicht gefährden dürfen. Printz: »Die Werbetafeln dürfen die Sicht auf Verkehrszeichen und sonstige Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigen. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern.«

Was außerdem verboten ist: Die Plakattafeln dürfen nicht aus einem reflektierenden Material bestehen. Auch Kreuzungen, Einmündungen und Bahnübergängen müssen frei gehalten werden. »Auch die Pfosten der Verkehrszeichen und Ampeln sowie die Verkehrsinseln dürfen nicht als Werbestandorte genutzt werden. Bäume dagegen sind erlaubt«, meinte Printz. Allerdings: Der Kurpark und kurparkähnliche Bereiche wie Sielpark oder Schweiz sind wahlplakatfreie Zonen.

© 2009 WESTFALEN-BLATT -
Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt 18.08.2009