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Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Stadt B.O. verliert vor Gericht PDF Drucken E-Mail
Stadt klagt beim Land Geld ein
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Samstag, 18. Februar 2012
Rechtsstreit verloren

Von Claus Brand
Bad Oeynhausen (WB).
In einem Rechtsstreit mit dem Land hat die Stadt in zweiter Instanz den Kürzeren gezogen. Gegenstand der Auseinandersetzung waren Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaubsgeld und Überstunden, die nach Meinung der Stadt bis Ende 2003 beim damaligen Landesbetrieb Staatsbad hätten gebildet werden müssen und der Stadt zustehen würden.

Der Landesbetrieb war auf der Grundlage eines Kommunalsierungsvertrages zum 1. Januar 2004 an die Stadt übergegangen. Bei der von der Stadt erhobenen Forderung geht es um etwa eine Million Euro. Nach Durchführung eines Mahnverfahrens hat die Stadt 2008 gegen das Land Klage erhoben und in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das hat die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Serap Celen, bestätigt. Das Urteil sei am 21. Januar 2011 ergangen.

Dagegen hat das Land Berufung eingelegt. Das Gesundheitsministerium habe sich darauf berufen, dass die tatsächlich anfallenden Kosten, auch für Altersteilzeit und Urlaub, von der Erstattung der Personalkosten erfasst worden seien. Celen: »Im Ergebnis ist dies vom Oberlandesgericht Düsseldorf geteilt worden.« Damit hat das Land in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Sprecherin: »Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hätte die Stadt Nichtzulassungsbeschwerde einlegen können. Dies ist nicht erfolgt. Der Rechtsstreit ist damit abgeschlossen.« Weder Stadt noch Staatsbad äußerten sich am Freitag dazu.

Davon unabhängig erhält die Stadt aus dem Kommunalsierungsvertrag von 2004 bis 2013 Zuschüsse. Von 2004 bis 2008 waren es pro Jahr 787 000 Euro. Dirk Henschel, Leiter Eigenbetrieb Staatsbad: »Für die folgenden fünf Jahre, bis Ende 2013, wird der Zuschuss nach und nach abgeschmolzen.« Im Detail folgten oder folgen diese Zahlungen vom Land:
2009: 650 000 Euro.
2010: 500 000 Euro.
2011: 350 000 Euro.
2012: 200 000 Euro.
2013:  65 000 Euro.

Das Land gewährt der Stadt Bad Oeynhausen zudem für einen Zeitraum von zehn Jahren von 2004 an jährliche Ausgleichszahlungen für die Instandhaltung der denkmalgeschützten Gebäude in Höhe von jeweils 1 433 000 Euro. Schließlich garantiert das Land NRW für zehn Jahre von 2004 an einen Drittelanteil für das Staatsbad an der Spielbankabgabe in Höhe von mindestens 1 080 000 Euro pro Jahr.

© 2012 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 18.02.2012