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Zahlung an Klinik-Chef war unzulässig
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Freitag, 18. Januar 2013
Reinhard Meyer verliert Prozess vor dem Verwaltungsgericht - Erstattung von 12 350 Euro

Von Christian Busse
Lübbecke (WB). Der Ex-Vorstandsvorsitzende der Mühlenkreiskliniken, Reinhard Meyer, muss 12 350 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden gestern entscheiden. Die Einmalzahlung an den Beamten sei unzulässig gewesen.

Der Bad Holzhausener ist im Frühjahr 2010 aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand gewechselt, zwei Jahre vor seiner regulären Pensionierung. Um ihm den Abschied schmackhaft zu machen, hatte ihm der Verwaltungsrat eine Ausgleichszahlung in Höhe von 23 500 Euro angeboten.

Wofür dieses Geld genau gezahlt worden war, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Mehrfach fragte Richterin Antje Rübsam nach: »War das ein Geschenk oder war das eine Zahlung, damit Herr Meyer den Antrag auf den vorzeitigen Ruhestand stellte?« Diese Frage blieb letztlich unbeantwortet. »Natürlich diente die Zahlung auch dazu, Herrn Meyer zum Antrag auf die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zu bewegen. Einen genauen Grund gab es aber nicht«, sagte der Anwalt der MKK, Klaus Grünewald.

Reinhard Meyer hat als leitender Kreisverwaltungsdirektor etwa 5700 Euro (A 16) im Monat verdient. Zum Vergleich: Der jetzige Vorstandsvorsitzende Dr. Matthias Bracht erhielt 2010 ein Jahresgehalt von 250 311 Euro (monatlich knapp 21 000 Euro), sein Vorstandskollege Dr. Olaf Bornemeier kam auf 201 000 Euro. Beides liegt über dem Bundeskanzlergehalt (16 020 Euro). »Ich habe öfter darauf hingewiesen, dass mein Gehalt in keinem Verhältnis zu meiner Tätigkeit stand. Ich als Vorstandsmitglied wurde schlechter bezahlt als die Verwaltungschefs der einzelnen Krankenhäuser. Mit der Ausgleichszahlung wollte man auch meine Leistungen in der Vergangenheit würdigen«, sagte Meyer vor Gericht. Als ihm sein Arzt zu einem vorzeitigen Ruhestand geraten habe, sei vom Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken die Anregung gekommen, ihn zu entschädigen. »Den Antrag hätte ich vermutlich eh gestellt. Ich habe aber gemerkt, dass der Druck aus bestimmten Richtungen deutlich zugenommen hatte. Meine Mitarbeit wurde nicht mehr erwünscht«, sagte Meyer. Offenbar war das Verhältnis zwischen ihm und dem neuen Vorstandsvorsitzenden Dr. Matthias Bracht mehr als angespannt. Bracht war zum 1. April 2009 als Retter in der Not zu den Mühlenkreiskliniken gewechselt. Er sollte den Klinikkonzern wieder aus der finanziellen Schieflage holen, in die das Unternehmen durch das Millionendefizit beim Bau des Johannes-Wesling-Klinikums gerutscht war.

Als Meyer Anfang 2010 signalisierte, sich einen vorzeitigen Ruhestand vorstellen zu können, wollte der Verwaltungsrat ihm 25 000 Euro als Entschädigung zahlen. Landrat Dr. Ralf Niermann hatte laut Verwaltungsratprotokoll seine juristischen Bedenken gegen die Zahlung geäußert.

Sichtlich irritiert zeigte sich die Richterin Antje Rübsam während der Verhandlung angesichts der verworrenen Verstrickungen zwischen dem Kreis und den Mühlenkreiskliniken. Bis 1995 war Reinhard Meyer als Beamter beim Kreis beschäftigt, wechselte danach ebenfalls als beamteter Verwaltungsdirektor zum Krankenhaus Lübbecke. Der Dienstherr war nun der Zweckverband. Als die Mühlenkreiskliniken als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet wurden, wechselte er als Beamter wieder zurück zum Kreis. Er arbeitete aber weiter im Dienst der Mühlenkreiskliniken, ab 2006 sogar im Vorstand. Sein Gehalt wurde jedoch von den Mühlenkreiskliniken bezahlt. »Er war also so etwas wie ein Beamter der AöR, obwohl die AöR gar keine Beamtenverhältnisse haben durfte«, stellte die Richterin fest.

Als es dann um eine Abfindung ging, wurde der Personalchef des Kreises, Rolf Picht, beauftragt, eine rechtlich einwandfreie Lösung für eine Einmalzahlung zu suchen. »Ich habe keine rechtliche Grundlage gefunden, die sagt, dass es zulässig ist, einem Beamten eine Einmalzahlung zu leisten. Aber ich habe eine Grundlage gefunden, wonach eine Einmalzahlung nicht auf das Gehalt angerechnet werden darf. Im Umkehrschluss gehe ich davon aus, dass eine solche Zahlung zulässig ist«, sagte Picht, der als Zeuge vor Gericht vernommen wurde.

Das sahen sowohl die Bezirksregierung als auch der neue MKK-Vorstand und das Verwaltungsgericht Minden anders. Der neue Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Bracht hat nach Aussage von Reinhard Meyer nach der Verwaltungsratssitzung angekündigt, die Zahlung von der Bezirksregierung überprüfen zu lassen. Dennoch zahlte der Klinikverbund im März 2010 das Geld aus. Auf dem Überweisungsträger wurde vermerkt »Unter Vorbehalt«.

Das Gericht kam wie die Aufsichtsbehörde zu dem Entschluss, dass die Zahlung beamtenrechtlich eine unzulässige Leistung gewesen sei, weil ein Rechtsgrund fehle. Daher sei der Nettobetrag in Höhe von 12 350 Euro zu erstatten. Da die Zahlung der Kliniken unter Vorbehalt erfolgt sei, hätte Reinhard Meyer auch mit der Rückforderung rechnen müssen.

Mehr Erfolg hatte Meyer in einem zweiten Verfahren. Als Reaktion auf die Rückforderung durch die Mühlenkreiskliniken wollte Reinhard Meyer nun seinen Urlaubsanspruch vergüten lassen. Der Klinikverbund bot ihm 1860 Euro als Ausgleich an.

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 18.01.2013