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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Thema Mühlenkreiskliniken PDF Drucken E-Mail
Krankenhaus muss GEZ-Gebühr nachzahlen
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Samstag, 08. Dezember 2012
WDR erhält 242.000 Euro für 177 TV-Geräte

Von Tyler Larkin
Bad Oeynhausen/Münster. Die Mühlenkreiskliniken (MKK) müssen knapp 250.000 Euro an Rundfunkgebühren für die Jahre 1999-2006 nachzahlen. Dabei geht es um 177 Fernsehgeräte aus dem Krankenhaus Bad Oeynhausen, die nicht bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet waren (die NW berichtete). Die damalige Trägerschaft hatte es versäumt, die Geräte von der Gebühr befreien zu lassen.

Der Rechtsstreit zwischen der Anstalt öffentlichen Rechts Mühlenkreiskliniken und der Anstalt öffentlichen Rechts Westdeutscher Rundfunk schwelte schon seit Jahren. Am 1. Juni 2011 sprach das Verwaltungsgericht Minden dem WDR schließlich 242.131,88 Euro zu. Gegen dieses Urteil legte der Mindener Anwalt Karl-Heinz Kröger, der die MKK vertritt, Berufung ein. „Dieses Geld werden wir auf keinen Fall zahlen“, sagte Kröger im Anschluss an die damalige Verhandlung. Das sahen die Richter am jetzt zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster jedoch anders. Am Donnerstag bestätigten sie die in ersten Instanz abgewiesene Klage der MKK in vollem Umfang.

Der Fall mutet kurios an: Den Fahndern der GEZ waren die nicht angemeldeten Fernseher erst aufgefallen, als die TV-Geräte für das neu entstandene Johannes Wesling Klinikum in Minden angemeldet wurden. Dabei sollten gleich für sämtliche Häuser des Klinikverbundes die Befreiung von der Gebühr beantragt werden. Auf der offenbar korrekt geführten Liste standen auch 180 Fernseher des Krankenhauses Bad Oeynhausen, von denen der GEZ nur drei bekannt waren.

Im folgenden Rechtsstreit fühlten sich die im Sommer 2006 gegründeten Mühlenkreiskliniken nicht für die Versäumnisse der bisherigen Trägerschaft des Krankenhauses Bad Oeynhausen zuständig. Dieser Argumentation folgten weder die Richter in Minden noch in Münster. „Die Kammer am Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass eine Schuldübernahme existiert“, sagte Gerichtssprecher Dr. Siegbert Gatawis. „Die Klage wurde somit abgewiesen.“

Ein ähnlicher Fall wegen Schwarzsehens im Krankenhaus vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurde mit einem Vergleich beendet. Doch weder die MKK noch der WDR waren zu diesem Schritt bereit. Im Gegenteil: „Wir gehen nicht nur zum Oberverwaltungsgericht, sondern lassen auch verfassungs- und europarechtliche Fragen vor Gericht prüfen“, kündigte Anwalt Kröger im Juni 2011 an.

In der Jahrespressekonferenz der MKK am Freitag fand die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keine Erwähnung. Auf Anfrage wollte sich weder der Vorstandsvorsitzende Dr. Matthias Bracht noch sein Stellvertreter Dr. Olaf Bornemeier äußern.

© 2012 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 08.12.2012