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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Stadtwerke B.O. PDF Drucken E-Mail
Möglicher Schaden aufgrund des fehlenden Auflösungsvertrages mit Herbert Oepen
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Freitag, 07. Januar 2011

BBO fragt nach den Hintergründen

Bad Oeynhausen. „Ist Herbert Oepen jetzt weiterhin neben dem neu eingestellten Vorstand Stephan Dörr Leiter der Stadtwerke, da bisher kein Auflösungsvertrag zustande gekommen ist?“, fragt Matthias Köhler von den Bürgern für Bad Oeynhausen (BBO). „Bis Ende 2011 sei Herr Oepen doch als Leiter der Stadtwerke vertraglich eingestellt und müsste hierfür auch entsprechend bezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mittels eines Auflösungsvertrages aufgehoben sei. In der Konsequenz müsste dies doch bedeuten, dass letztlich der Bad Oeynhausener Steuerzahler, bei der scheinbar gegenwärtigen Situation, die Gehälter zweier Vorstände womöglich noch bis Ende 2011 tragen müsste“, ergänzt Lars Winkelmann. Nach Auffassung der BBO gibt es hier erheblichen Klärungsbedarf.

In der Verantwortung für dieses Dilemma sieht die BBO den Bürgermeister, da dieser gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke ist. „Als Aufsichtsratsvorsitzender musste Herr Mueller-Zahlmann einen Auflösungsvertrag mit Herrn Oepen aushandeln. Warum dieses bis heute nicht gelungen ist, wird umso schwerer nachvollziehbar, da bereits seit April des letzten Jahres bekannt war, dass Herr Oepen seinen Vertrag vorzeitig lösen wollte“, erklären Winkelmann und Köhler. „Und warum wurde bereits ein neuer Leiter eingestellt, obwohl das bestehende Arbeitsverhältnis noch nicht vertraglich beendet wurde? Herr Mueller-Zahlmann muss hier für Klarheit sorgen“, empfinden Köhler und Winkelmann. Zudem müsse nach ihrer Auffassung der Stadtrat sofortig und vollumfänglich über die Sachlage und die möglichen finanziellen Schäden für die Stadt unterrichtet werden, meinen die beiden BBO Vertreter. Köhler: „Vom Imageschaden für die Stadt Bad Oeynhausen einmal abgesehen- jeder fragt sich doch was hier los ist und es entsteht der Eindruck von Dilettantismus- muss man doch sicherlich von einem finanziellen Schaden ausgehen.“ Danach sei dann zu prüfen, wer mögliche finanzielle Schäden zu verantworten habe und ob Regressansprüche bestünden.

BBO Ratsfraktion