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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema ZTB/DVC Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
Mietrückstände der PAZ GmbH
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Dienstag, 31. Mai 2011

BBO fragt: Werden Mietrückstände der PAZ nicht geltend gemacht?

Bad Oeynhausen. Die BBO zeigt sich äußerst verwundert über die neuesten Entwicklungen in der Städtischen Heimstätten Gesellschaft in Bezug auf eine ihrer Mieterinnen, die Firma PAZ GmbH. Die Heimstätte hatte der PAZ GmbH Räumlichkeiten in der Kirchstr., im Ortsteil Rehme vermietet, damit dort ein Medikament entwickelt werden konnte. An der  Vermarktung dieses Medikaments sollte die Stadt Bad Oeynhausen mittelbar beteiligt sein.

Offenkundig werden nach Angaben der BBO diese Räumlichkeiten seit längerer Zeit nicht mehr benutzt. Darüber hinaus ist wohl auch die geschuldete Miete über mehrere Monate durch die PAZ GmbH nicht gezahlt worden. Diese Rückstände in Höhe von etwa 42.000,00€  hat die SGH erfolgreich eingeklagt. Die BBO Fraktion zeigt sich allerdings sehr verwundert darüber, dass die SGH diese 42.000,00 € nicht geltend gemacht hat, wie jetzt öffentlich bekannt geworden ist.

Fraktionsvorsitzender Reiner Barg: „Ich verstehe nicht warum die Geschäftsführung erst aufwendig gegen die Mieter klagt, um dann den Betrag doch nicht beizutreiben. Ich könnte mir vorstelle, dass das bei einem normalen Mieter anders läuft.“

Die BBO Fraktion fragt sich auch, ob die SGH nicht verpflichtet wäre einen Insolvenzantrag gegen die PAZ GmbH zu stellen, um die Forderung geltend zu machen und warum die SGH bzw. der Aufsichtsrat dies nicht tut.

BBO Ratsfraktion