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Rat stellt einen Persilschein aus
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Donnerstag, 28. Mai 2009
Zu der Entscheidung im Stadtrat bezüglich der Zinsgeschäfte (WESTFALEN-BLATT 25. Juni) schreibt dieser Leser:

Was sind das nur für Abnicker im Rat?! Da wird festgestellt, dass zwei Swap-Geschäfte gegen das Haushaltsgrundgesetz verstoßen. Dabei ist ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, den der Bürgermeister durch sein Fehlverhalten zu verantworten hat.

Die Haftpflichtversicherung der Stadt hat den Schaden, der entstanden ist, abgelehnt. Das heißt: Der Bürgermeister hat fahrlässig gehandelt und der Stadt einen Schaden zugefügt. Es stellt sich nicht die Frage, hat er bewusst oder unbewusst dieses Geschäft abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass der Bürgermeister das wissen muss, bei seinem Salär, das er bezieht.

Dass das ein Geschäft ist, das in den meisten Fällen ein »Griff ins Klo« ist, ist doch jedem mit etwas Verstand klar. Die Quintessenz müsste in so einem Fall lauten: Er, der Bürgermeister, ist für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Aber nein, er bekommt einen Persilschein vom Rat ausgestellt.

Diese Frage an die Ratsmitglieder, die dafür gestimmt haben, sei erlaubt: Würden Sie, wenn es Ihr Geld wäre, auch so damit umgehen? Sicher nicht. Also: Was hat Sie bewogen, so zu stimmen? Da fehlt mir, dem Bürger, jedes Verständnis. Und ich hoffe und wünsche mir, dass Sie die Quittung am 30. August dafür bekommen.

PETER EICHELHARD
32549 Bad Oeynhausen

© 2009 WESTFALEN-BLATT -
Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt 27.06.2009