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Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Bürger für Bad Oeynhausen BBO PDF Drucken E-Mail
Neuer Rat soll Nordtrasse stoppen
Dienstag, 23. Juni 2009
Bürgerbewegung unterstützt BBO im Kommunalwahlkampf

Bad Oeynhausen (WB). Die Bürgerbewegung setzt auf einen politischen Erdrutsch bei der Kommunalwahl am 30. August. Eckhard Grummert: »Die Ratsmehrheiten von 1993 und die große Mehrheit des heutigen Stadtrates tragen die Verantwortung für die Katastrophe Nordzerschneidung. Diese Heimatzerstörer dürfen nicht wiedergewählt werden.«

Unter dem Motto »Transitautobahn für Europa - und wir zahlen die Zeche« hatte die Bürgerbewegung zu einer erneuten Diskussion in das Wasserschloss Ovelgönne eingeladen. Vorsitzender Klaus Rasche sagte: »Die Autobahn soll eine Lücke im europäischen Transitverkehr schließen und den Autobahnanschluss für Minden über die Dehmer Spange schaffen.«
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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Kunstrasenplatz PDF Drucken E-Mail
BBO fordert sofortigen Bau des Kunstrasenplatzes am Schulzentrum Nord
Sonntag, 21. Juni 2009
Kunstrasenplatz am Schulzentrum NordBad Oeynhausen. Die Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) wollen, dass endlich die berechtigte Forderung der Fußballvereine nach einem Kunstrasenplatz in Bad Oeynhausen umgesetzt wird. Dazu sagt Matthias Köhler: „Ein Kunstrasenplatz, der den ganzjährigen Spielbetrieb sichert, ist notwendig. Darin sind sich Politik, Vereine und Verwaltung einig. Das Geld dafür steht durch Beteiligung des Energieunternehmens E-ON zur Verfügung. Als Standort steht der Rasenplatz am Schulzentrum Nord fest.“

Die BBO fordert im Sinne der Vereine und der überzeugenden Argumente, dass endlich gehandelt wird und der Weg für den Kunstrasenplatz am Schulzentrum Nord freigemacht wird.
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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Nordzerschneidung PDF Drucken E-Mail
BBO: OPA-Vereinbarung ein teurer Flop
Mittwoch, 17. Juni 2009
Friedrich Backs (Wahlkreiskandidat BBO)
Friedrich Backs
(Wahlkreiskandidat BBO)
Bad Oeynhausen. Mehr als enttäuschend sind nach Auffassung der Wählergemeinschaft Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) die bisherigen Ergebnisse zu Verbesserungen an der A30-Nordzerschneidung. Dass die Bürger dafür auch noch bezahlen, dafür seien SPD, CDU, FDP und Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann (SPD) mit ihrer Autobahnpolitik verantwortlich. Auch die Grünen erwiesen mit ihrer neuen Haltung der Sache einen Bärendienst.

Friedrich Backs von der BBO hat sich Einblick in die Vereinbarung zwischen der Stadt und Strassen NRW zur Kostenbeteiligung an offenporigem Asphalt auf der A30-Trasse durch Bad Oeynhausen verschafft, was nicht einfach gewesen sei. Aus der Vereinbarung geht hervor, dass die Stadt den Kosten-Löwenanteil von rund einer Million Euro, das sind zwei Drittel, für die Ausstattung mit OPA übernimmt.
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Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Stadtrat B.O. PDF Drucken E-Mail
Rat tagt zu Zinswetten
Mittwoch, 17. Juni 2009
Anträge zur A 30

Bad Oeynhausen (WB/fn). Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen beschäftigt sich in seiner kommenden Sitzung mit der Nordumgehung und mit den umstrittenen Zinsgeschäften der Stadt. Beginn ist am Mittwoch, 24. Juni, um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses am Ostkorso.

Auf der Tagesordnung der Sitzung stehen Bauvorhaben im Rahmen des Konjunkturprogrammes II, der Tennenplatz am Schulzentrum Süd, der Pausenraum im Immanuel-Kant-Gymnasium und der Bebauungsplan am Vogelpark Dehme. Auch über einen SPD-Antrag wird beraten, wonach geprüft werden soll, ob die Energieversorgung in der Stadt wieder eine kommunale Aufgabe werden soll.
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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Zinswettgeschäfte Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
„Kriminalisierung ist völlig unakzeptabel“
Mittwoch, 17. Juni 2009
Zinsgeschäfte: Bürgermeister nimmt Stellung

Bad Oeynhausen (nw). Zu den jüngsten Veröffentlichungen von Ratsmitgliedern zum Thema Zinsgeschäfte nimmt Bürgermeister KlausMueller-Zahlmann Stellung: „Bei allem Respekt davor, dass polemische Überzeichnungen zum politischen Schlagabtausch und zugespitzte Angriffe zur Wahlkampfstrategie gehören können, fordere ich dennoch zu mehr Sachlichkeit in der Auseinandersetzung über die städtischen Zinsgeschäfte auf. Jede Form von Kriminalisierung meiner Person oder meines Handelns ist völlig unakzeptabel“, so der Bürgermeister in einer Presseerklärung.

„Dazu gehört der Versuch einiger Ratsmitglieder, mir mit falschen Anschuldigungen, mit der Forderung nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und dem Hinweis auf haftungsrechtliche Konsequenzen wiederholt strafbare Handlungen zu unterstellen.
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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Kommunalwahl 2009 PDF Drucken E-Mail
„Politisch, aber nicht parteipolitisch“
Samstag, 30. Mai 2009
BBO unterstützt Bürgermeisterkandidatin Christine Runkel

Bürgermeisterkandidatin Christine Runkel
Will Bürgermeisterin
werden | FOTO: STUKE
Bad Oeynhausen (juk).
Unabhängigkeit ist für Christine Runkel der zentrale Begriff. Und so wird sie am 30. August bei der Kommunalwahl als unabhängige Bewerberin für das Bürgermeisteramt in Bad Oeynhausen antreten. Sie ist so die Nummer Sieben im Kandidatenreigen. Unterstützt wird sie von der Wählergemeinschaft „Bürger für Bad Oeynhausen“ (BBO).

Die Idee entstand beim eher privaten Plausch im Wohnzimmer. „Könntest Du Dir vorstellen, fürs Bürgermeisteramt zu kandidieren?“ wurde Christine Runkel im März von einer Bekannten gefragt, die Mitglied der BBO ist. „Ich habe spontan gesagt: Das kann ich“, berichtet die 50-Jährige. Doch dann hat sie noch einmal gründlich über die Frage nachgedacht – und immer noch Ja gesagt. Ja sagte dazu am Mittwoch auch die Mitgliederversammlung der BBO, die nun die Kandidatur von Christine Runkel unterstützt.
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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Zinswettgeschäfte Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
„Amerikanisierung des Wahlkampfes"
Dienstag, 16. Juni 2009
Zinsgeschäfte: SPD fordert mehr Sachlichkeit

Bad Oeynhausen (nw). „Wiederholt wird versucht, durch falsche Anschuldigungen Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann zu kriminalisieren.“ Mit diesen Worten reagiert Olaf Winkelmann, Fraktionsvorsitzender der SPD, auf den Bericht „Drei Fraktionen wollen Haftungsfrage prüfen“ in unserer Ausgabe vom Samstag, 13. Juni. Darin ging es um die spekulativen Zinsgeschäfte der Stadt.

„Die vom Bürgermeisterkandidaten der Grünen Rainer Müller-Held geforderte staatsanwaltschaftliche Ermittlung wird als Unterstellung zurück gewiesen“, erklärt Winkelmann. „Sie dient allein der Verunglimpfung des Bürgermeisters. Von einer derartigen Amerikanisierung des Kommunalwahlkampfs distanziert sich die SPD aufs Schärfste und fordert eine größere Sachlichkeit vom politischen Mitbewerber.“
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Pressemeldungen - Neue Westfälische - Zinswettgeschäfte Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
Drei Fraktionen stellen die Haftungsfrage
Sonntag, 14. Juni 2009
Zinswettgeschäfte Thema der nächsten Ratssitzung

Bad Oeynhausen (juk). Das Thema Zinswettgeschäfte der Stadt wird den Rat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 24. Juni erneut beschäftigen. So wollen sich  BBO, Grüne und FDP im Rat dafür einsetzen, dass geprüft wird, inwieweit Bürgermeister und Kämmerer persönlich für Schäden aus den spekulativen Zinsgeschäften (Swaps) haftbar zu machen sind. Die CDU-Fraktion hat in dieser Frage noch keinen Beschluss gefasst. Und für die SPD ist die Sache erledigt.

Nach dem Rechnungsprüfungsamt und der Kreisverwaltung habe nun auch die Bezirksregierung bestätigt, dass zwei Zinsgeschäfte der Stadt hochspekulativ und damit rechtswidrig seien, sagt Reiner Barg von den Bürgern für Bad Oeynhausen (BBO). „Nur bleiben bis heute rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen aus“, so Barg. Deshalb habe der Rat bereits beschlossen, dass die Frage der persönlichen Haftung des Bürgermeisters geprüft werden solle. Diese Prüfung will die  BBO nun auch auf den Kämmerer ausweiten. „Eigentlich müsste der Bürgermeister dieses Verfahren selbst einleiten. Aber da er das nicht tut, muss der Rat aktiv werden“, so Axel Nicke (BBO).
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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Nordzerschneidung PDF Drucken E-Mail
BBO sieht wachsenden Widerstand gegen Dehmer Spange
Mittwoch, 10. Juni 2009
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Lars Winkelmann
(Vorsitzender BBO)
Lars Winkelmann: „Dehmer Genossen haben sich richtig entschieden“

Bad Oeynhausen. Die Dehmer SPD will die Dehmer Spange verhindern und hat deshalb entsprechende Anträge an die SPD-Ratsfraktion und die Kreistagsfraktion gestellt.

„Das ist genau das Richtige. Die Dehmer Spange muss verhindert werden. Sie wäre das Todesurteil für Dehme“, sagt Axel Nicke von den Bürgern für Bad Oeynhausen, der in Dehme für den Stadtrat kandidiert. „Aus diesem Grund hat bereits am 28. April Klaus Rasche im Stadtentwicklungsausschuss beantragt, die Dehmer Spange abzulehnen. Leider schlossen sich SPD, CDU, FDP und sogar die Grünen nicht an, sondern taten die Forderung als populistisch ab.“
Der Vorsitzende der BBO, Lars Winkelmann, erklärt:
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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Thema Kommunalwahl 2009 PDF Drucken E-Mail
Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) setzen auf Unabhängigkeit
Dienstag, 09. Juni 2009
Matthias Köhler (stellv. Vorsitzender BBO)
Matthias Köhler
(stellv. Vorsitzender BBO)
Bad Oeynhausen. „Die Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) sind natürlich nicht indirekt durch die FREIEN WÄHLER bei der Europawahl angetreten. Die Behauptung von Herrn Müller-Held von den Grünen, dass wir es wären, ist völlig absurd.“, stellt Matthias Köhler, stellvertretender Vorsitzender der BBO, klar.

Man beschränke sich ganz bewusst auf Bad Oeynhausen. Die Bürger für Bad Oeynhausen seien nicht überörtlich organisiert. „Wir wollen völlig unabhängig und überparteilich für unsere Stadt arbeiten“, erklärt Köhler. Lediglich über die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Mühlenkreis engagiere man sich auf Kreisebene.

Politik müsse wieder glaubwürdig und bürgernah werden. „Nicht ohne Grund bleiben immer mehr Bürgerinnen und Bürger den Wahlen fern. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauen den Parteien nicht mehr“, sagt Eckhard Grummert.
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Höheres Krebsrisiko durch Autobahnbau an der Dehmer Deponie
Donnerstag, 04. Juni 2009
Pressemitteilung BBO Deponie Dehme
Bad Oeynhausen.
Beim Autobahnbau im Bereich der ehemaligen Deponie in Dehme sieht die BBO (Bürger für Bad Oeynhausen), die bei den nächsten Kommunalwahlen antreten wird,  Straßen NRW, Stadtrat und  Bürgermeister Mueller-Zahlmann in der Erklärungspflicht.

Mitglieder der BBO und Anwohner der ehemaligen Deponie Dehme an der Tongrubenstraße trafen sich vor Ort,  um über Probleme und Gesundheitsgefahren  im Zuge des Autobahnbaus zu sprechen. Anwohnerin Irene Röhrmann aus Eidinghausen:  „Nach meinen Informationen wurden in der Deponie giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe abgelagert.  Beim Autobahnbau muss die Deponie zum Teil ausgekoffert werden. Welche Gefahren kommen da auf uns zu? Warum schweigen die Verantwortlichen?“
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Pressemeldungen - Westfalen-Blatt - Zinswettgeschäfte Stadt B.O. PDF Drucken E-Mail
Zinsgeschäfte: RP bestätigt Landrat
Freitag, 05. Juni 2009
Bürgermeister: »Das ist eindeutig«

Von Claus Brand

Bad Oeynhausen (WB). Das Ergebnis zur Prüfung der Zinsgeschäfte der Stadt durch den Regierungspräsidenten (RP) liegt vor. Die Behörde hat die Rechtsauffassung des Landrates bestätigt.

»Die Prüfung hat ergeben, dass die Aufsichtsmaßnahmen des Landrates gegenüber Stadt und Bürgermeister nicht zu beanstanden sind«, erklärte Joachim Volkmer, Sprecher des RP. Der Bad Oeynhausener Rat hatte in einer Sondersitzung am 14. Mai die Prüfung durch den RP beschlossen. Die vom Landrat geforderten Maßnahmen zur Risikominimierung der Zinssicherungsgeschäfte werden vom RP begrüßt. Weiter heißt es: »Bei zwei Spread-Swap-Geschäften, die Bürgermeister und Kämmerer für die Stadt 2007 und 2008 abgeschlossen haben, ist die Risikoverteilung zu Lasten der Stadt nicht angemessen bewertet worden.«
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Bezirksregierung bestätigt Landrat
Freitag, 05. Juni 2009
Zinsgeschäfte korrekt geprüft / Bürgermeister erleichtert

Bad Oeynhausen (juk). Der Landrat hat richtig geprüft. Zu diesem Ergebnis ist die Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl (FDP) gekommen, die auf Beschluss des Rates der Stadt Bad Oeynhausen die spekulativen Zinsgeschäfte der Stadt von ihrer Abteilung für Kommunalaufsicht überprüfen ließ. „Diese Überprüfung hat ergeben, dass die Aufsichtsmaßnahmen des Landrates gegenüber der Stadt und dem Bürgermeister nicht zu beanstanden sind“, teilte Joachim Volkmer, Pressesprecher der Bezirksregierung, gestern mit.
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Pressemitteilungen - Ratsfraktion Barg/Nicke - Zinswettgeschäfte B.O. PDF Drucken E-Mail
Aussage des Bürgermeisters „Befangen wenn es um meinen Kopf geht.“
Donnerstag, 04. Juni 2009
Bad Oeynhausen. Die Fraktion Barg/ Nicke zeigt sich äußerst irritiert aber auch bestätigt über die Aussagen des Bürgermeisters in dem NW-Artikel vom 03.06.2009 „Befangen, wenn es um meinen Kopf geht".

Barg: „Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass der Bürgermeister hinsichtlich der Debatten und Entscheidungsfindungen in Rat und Ausschüssen wie auch in dem weiteren Verwaltungsverfahren befangen war und ist. Das haben wir immer wieder geäußert. Jetzt kommt der Bürgermeister endlich selber damit raus, dass diese Auffassung stimmt! Und das Gleiche gilt auch für den Kämmerer.“
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„Befangen, wenn es um meinen Kopf geht“
Mittwoch, 03. Juni 2009
Warum der Bürgermeister im Rat nicht mitstimmte

Bad Oeynhausen (juk). Das Verhalten des Bürgermeisters in der Sondersitzung des Rates zum Thema der spekulativen Zinsgeschäfte der Stadt hat bei einigen Ratsmitgliedern für Spekulationen gesorgt. So hat Klaus Mueller-Zahlmann in der Sitzung an der Abstimmung nicht teilgenommen, wie dem Protokoll der Sitzung vom 14. März zu entnehmen ist.

„Dürfen wir jetzt davon ausgehen, dass der Bürgermeister unsere Rechtsauffassung teilt, dass er in der Sache der Zinsgeschäfte befangen ist?“, fragt deshalb Reiner Barg von der Fraktion Barg/Nicke.
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Haftungsprüfung soll ausgeweitet werden
Dienstag, 02. Juni 2009
Fraktion Barg/Nicke verweist auf Lübbecker Fall

Bad Oeynhausen/Lübbecke (cb/stb). Die Fraktion Barg/Nicke will in der Stadtratssitzung am 24. Juni einen neuen Anlauf unternehmen, die Klärung der Haftungsfrage zu den umstrittenen Zinsgeschäften auf Kämmerer Marco Kindler auszuweiten. Hintergrund ist die Weiterentwicklung eines ähnlichen Falles in der Nachbarstadt Lübbecke.

In einer Sondersitzung am 14. Mai hatte der Bad Oeynhausener Stadrat unter anderem beschlossen, durch einen externen Experten den entstandenen Schaden durch den Abschluss der Zinsgeschäfte beziffern zu lassen, und sollte dieser vorliegen, auch die Haftungsfrage zu klären, allerdings nur in Bezug auf die Person von Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann. Die kommunalen Wirtschaftsbetriebe (WBL) in Lübbecke bereiten jetzt eine Schadensersatzklage gegen ihren Kämmerer Achim Wippermann vor. Das gaben die WBL am Freitag bekannt. Ein Vergleichsangebot Wippermanns lehnten die WBL nach Informationen dieser Zeitung ab.
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Prüfung läuft noch
Donnerstag, 28. Mai 2009
Zinsgeschäfte der Stadt

Bad Oeynhausen (cb). Erst nach Pfingsten wird das Regierungspräsidium (RP) in Detmold Stellung zu den Zinsgeschäften der Stadt Bad Oeynhausen beziehen. Das hat eine Sprecherin der Behörde gestern auf Anfrage dem WESTFALEN-BLATT erklärt. Der Prüfauftrag ist Bestandteil eines Beschlusses, gefasst in der Sonderratssitzung am 14. Mai.

Im Zuge der bisherigen Überprüfungen aus kommunalrechtlicher Sicht hatte der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke zwei Zinsgeschäfte beanstandet. Die damit verbundene Missbilligung erneuerte der Rat. Zugleich wertete er aber die Prüfung des Landrates als »völlig unzureichend«.
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Pressemitteilungen - Leserbriefe BBO - Thema Ratssitzungen PDF Drucken E-Mail
Fragende Bürger will der Stadtrat nicht
Samstag, 23. Mai 2009
Bürgerfragestunde durch Ratsmehrheit von CDU, SPD, FDP u. Grüne abgelehnt

Der Respekt vor den mündigen Bürgern scheint der Ratsmehrheit völlig abhanden gekommen zu sein. Auf der Tagesordnung der Sonderratssitzung vom 14.05.2009 stand nicht die Bürgerfragestunde.

Zwar hatte keine Fraktion die Bürgerfragestunde beantragt, sie gehört aber seit Jahren zum festen Bestandteil der Ratssitzungen. Der Antrag der Barg/Nicke bzw. BBO-Fraktion auf Erweiterung der Tagesordnung, um die Bürgerfragestunde, wurde abgelehnt.
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Pressemitteilungen - Leserbriefe BBO - Thema Ratssitzungen PDF Drucken E-Mail
Mueller-Zahlmann ist seines Amtes als Bürgermeister nicht würdig
Mittwoch, 20. Mai 2009
Ich war in der Sonderratssitzung am 14.05.2009 wegen der Derivatgeschäfte zugegen. Ehrlich gesagt ich bin erschüttert und fürchte um meine demokratischen Rechte in Bad
Oeynhausen.

Man kann von der Fraktion Barg/Nicke halten, was man will. Sicherlich überziehen Sie auch manchmal, aber das scheint notwendig um Rat und Verwaltung mal aufzuwecken und auf den richtigen Weg zu bringen. Und sie decken schonungslos auf. Der Bürgermeister hat in der Sitzung sämtliche gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe bestritten. Es gäbe dafür keinerlei Belege! Geht er davon aus, dass der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes falsch ist?
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Satzung PDF Drucken E-Mail
„Bürger für Bad Oeynhausen e.V."

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
  • (1) Die Wählergemeinschaft führt den Namen: „Bürger für Bad Oeynhausen e.V." abgekürzt „BBO".
  • (2) Sitz der „Bürger für Bad Oeynhausen" ist Bad Oeynhausen.
  • (3) Der Tätigkeitsbereich der „Bürger für Bad Oeynhausen" ist das politische Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen.
  • (4) „Bürger für Bad Oeynhausen" soll als Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
§2 Zweck der „Bürger für Bad Oeynhausen"
  • (1) „Bürger für Bad Oeynhausen" will eine eigenständige, dem Allgemeinwohl aller Bürger der Stadt Bad Oeynhausen dienende Kommunalpolitik verwirklichen und verantwortlich auf der Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues die Entscheidungen in den kommunalpolitischen Belangen der Stadt durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene vertreten und mitbestimmen.
  • (2) Eine wirtschaftliche Selbstbetätigung ist ausgeschlossen.
§3 Erfüllungsort und Geschäftsjahr
  • (1) Erfüllungsort ist Bad Oeynhausen.
  • (2) Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
  • (3) Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.
§4 Mitgliedschaft
  • (1) Dem Verein kann als ordentliches Mitglied jeder Bürger angehören, der die Grundsätze der Wählergemeinschaft anerkennt, die Mitgliedschaft erworben hat und nicht das Wahlrecht verloren hat.
  • (2) Das Mindestalter für den Beitritt zu „Bürger für Bad Oeynhausen" ist das vollendete 16. Lebensjahr.
  • (3) Die Aufnahme in „Bürger für Bad Oeynhausen" erfolgt durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und Zustimmung des Vorstandes.
  • (4) Die Mitgliedschaft wird beendet:
    • a) durch Tod,
    • b) durch schriftliche Austrittserklärung, die an den Vorsitzenden der „Bürger für Bad Oeynhausen" zu richten ist,
    • c) durch Ausschluss aufgrund eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten Zweck und Ziele der „Bürger für Bad Oeynhausen" wesentlich beeinträchtigt. Dem Mitglied steht gegen den Ausschluss das Recht der Beschwerde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig mit einfacher Mehrheit.
§5 Rechte der Mitglieder
  • (1) Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Satzung innerhalb der „Bürger für Bad Oeynhausen" an der kommunalpolitischen Willensbildung, den Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes mitzuwirken.
§6 Pflichten der Mitglieder
  • (1) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die kommunalpolitische Arbeit der „Bürger für Bad Oeynhausen" zu unterstützen,
  • (2) den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen und
  • (3) die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten.
§7 Beiträge
  • (1) Für die Erfüllung des Zwecks der „Bürger für Bad Oeynhausen" und zur Deckung der durch die kommunalpolitische Arbeit entstehenden Kosten werden Beiträge erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
  • (2) Bei vorzeitigem Ausscheiden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen.
§8 Organe
  • (1) Organe der „Bürger für Bad Oeynhausen" sind:
    • a) Mitgliederversammlung
    • b) der Vorstand
§9 Mitgliederversammlung
  • (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen.
  • (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
    • a) auf Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung,
    • b) auf Beschluss des Vorstandes,
    • c) auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe.
  • (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung oder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief) mindestens vierzehn Tage vorher.
  • (4) Die Mitgliederversammlung oder die außerordentliche Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder außer bei Satzungsänderungen und Auflösung der „Bürger für Bad Oeynhausen".
  • (5) Die Mitgliederversammlung beschließt über:
    • a) die Wahl des Vorstandes,
    • b) die Aufstellung der Kandidaten zur Kommunalwahl,
    • c) die Grundsätze, nach denen die Aufgaben und Ziele der „Bürger für Bad Oeynhausen" erfüllt werden sollen,
    • d) die Bildung von Fachausschüssen für bestimmte Schwerpunktaufgaben,
    • e) die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen,
    • f) die Genehmigung der Jahresrechnung und der Entlastung des Vorstandes,
    • g) die Änderung der Satzung und
    • h) die Auflösung der „Bürger für Bad Oeynhausen".
  • (6) Ãœber die Mitgliederversammlung und die außerordentliche Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Vorsitzenden und von dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  • (7) Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in der Einladung bekannt zu geben.
  • (8) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung können von den Mitgliedern bis spätestens drei Tagen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden eingereicht werden.
§10 Vorstand der „Bürger für Bad Oeynhausen"
  • (1) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
    • a) dem/der Vorsitzenden
    • b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
    • c) dem/der Kassierer/in
    • d) dem/der Schriftführer/in
  • (2) Die Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.
  • (3) Der geschäftsführende Vorstand hat die Aufgaben der „Bürger für Bad Oeynhausen" und deren Ziele nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen.
  • (4) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  • (5) Aufwendungen, die den Vorstandsmitgliedern in der Tätigkeit für die „Bürger für Bad Oeynhausen" entstehen, werden unter Nachweis und Vorlage der Belege erstattet. Ungerechtfertigte und unverhältnismäßige hohe Vergütungen als Ersatz für persönliche Aufwendungen sind unzulässig.
  • (6) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
  • (7) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und kann im Bedarfsfall um Beisitzer erweitert werden. Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
§11 Wahl des Vorstandes
  • (1) Die Wahl des Vorstandes erfolgt gemäß § 9 Abs. 5a dieser Satzung durch die Mitgliederversammlung. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes entsprechend § 4 Abs. 4 Ziffer a und b der Satzung ist eine Neuwahl in der turnusmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung oder auf Antrag in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durchzuführen. Bei Rücktritt des gesamten Vorstandes ist von dem amtierenden Vorsitzenden innerhalb einer Frist von drei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und eine Neuwahl des Vorstandes durchzuführen.
  • (2) Sämtliche Wahlen erfolgen auf Antrag geheim in getrennten Wahlgängen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  • (3) Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  • (4) Aus wichtigem Grund können die Mitglieder des Vorstandes abberufen werden. Für ihre Abberufung gelten die Bestimmungen wie für ihre Wahl entsprechend. Der Antrag auf Abberufung ist zu begründen. Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern muss auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung gesetzt werden, auf der über den Antrag auf Abberufung entschieden werden soll.
§12 Aufgaben des Vorstandes
  • (1) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
    • a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung
    • b) Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • c) Stellungnahme zu kommunalpolitischen Fragen
    • d) Teilnahme an den Sitzungen der Ratsfraktion der „Bürger für Bad Oeynhausen"
    • e) Beratung der Ratsfraktion
    • f) Empfehlungen für die Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahlen
    • g) Koordinierung und Organisation der Wahlvorbereitungen zu den Kommunalwahlen
    • h) Vorbereitung und Veröffentlichung von Entscheidungen und Beschlüssen, welche die kommunalpolitischen Belange und Erwartungen der Bürger der Stadt Bad Oeynhausen betreffen
    • i) Durchführung von werbewirksamen Maßnahmen im Sinne der Ziele der „Bürger für Bad Oeynhausen"
  • (2) Die Vorstandssitzungen sind mindestens acht Tage vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
  • (3) Die Sitzungen des Vorstandes sind offen für alle Mitglieder der „Bürger für Bad Oeynhausen".
§13 Kassenprüfer
  • (1) Die Wahl der Kassenprüfer/innen erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
  • (2) Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung der Kassengeschäfte und der Buchführung, sowie des Jahresabschlusses. Sie haben in der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht über ihre Prüfung der Kassen- und Buchführung zu erstatten, und den Antrag auf Entlastung des/der Kassierers/in und Vorstandes zu stellen.
  • (3) Die Amtsdauer der Kassenprüfer/innen beträgt zwei Jahre.
§14 Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen
  • (1) Es gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, sowie aller anderen hierzu erlassenen gesetzlichen Bestimmungen.
  • (2) Die Abstimmungen über die Wahlvorschläge sind geheim
§15 Änderung der Satzung
  • (1) Die Satzung der „Bürger für Bad Oeynhausen" kann nur auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
  • (2) Die Einladung zu der Mitgliederversammlung ist entsprechend dem § 9 Ziffer 1 - 8 der Satzung durchzuführen und die zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.
  • (3) Eine Änderung der Satzung darf nur erfolgen, wenn eine Verbesserung der Ziele und Zwecke der „Bürger für Bad Oeynhausen" angestrebt wird und dabei die Vorschriften des BGB, sowie die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung berücksichtigt werden.
§16 Auflösung der „Bürger für Bad Oeynhausen"
  • (1) Die Auflösung der „Bürger für Bad Oeynhausen" kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Die Einberufung hat entsprechend den Bestimmungen des § 9 dieser Satzung zu erfolgen.
  • (2) Zur Auflösung der „Bürger für Bad Oeynhausen" ist eine Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  • (3) Die Abstimmung über die Auflösung der „Bürger für Bad Oeynhausen" ist namentlich vorzunehmen. Eine Abstimmung per Brief ist erlaubt.
  • (4) „Bürger für Bad Oeynhausen" löst sich ebenfalls auf, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten ein ordnungsgemäßer Vorstand gebildet werden kann.
  • (5) Das Vermögen der „Bürger für Bad Oeynhausen" wird lt. Beschluss der Mitgliederversammlung nach Auflösung einem wohltätigen Zwecke zugeführt.
  • (6) Die Mitglieder der „Bürger für Bad Oeynhausen" haben im Fall der Auflösung keine Ansprüche auf das Vermögen.
§17 Inkrafttreten der Satzung
  • (1) Die Satzung der „Bürger für Bad Oeynhausen" wurde aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 02.03.2009 geändert. Die Änderungen treten mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

Die Eintragung der Wählergemeinschaft Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) ist am 27.05.2009 unter der Vereinsregisternr. VR946 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen erfolgt.


 
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